Da es das TKM bisher nicht fertig gebracht hat, entsprechende Paragrafen in die Thüringer Schulordnung aufzunehmen, hat sich an unserer Schule die Schulkonferenz über die Bewertung von HA geeinigt.
Hier der entsprechende Auszug aus unserer Hausordnung:
" (4) Über Sanktionen und Versäumnisse bei kurzfristigen Hausaufgaben entscheidet der Fachlehrer. Die Art der Sanktionen teilt er der Klasse/dem Kurs zu Beginn des Schuljahres mit.
(5) Unentschuldigte nicht termingerechte Fertigstellung längerfristiger, termingebundener Aufgaben (Referate, Kurzvorträge, Facharbeiten etc.) ist in der Regel als Leistungsverweigerung mit der Note 6 bzw. 0 Punkten zu bewerten. "
Der Fachlehrer soll verantwortungsbewusst mit der Zensierung umgehen. Differenzierungen müssen sein, da ja zum Beispiel die Wochenstundenzahl von Fach zu Fach sehr unterschiedlich ist. Deshalb einigten sich die Fachschaften, welche Sanktionen sie vornehmen bei nicht angefertigten HA.
Bewährt hat sich auch, dass bei mehrfach vergessenen HA die Schüler (nach vorheriger Ankündigung und Information an die Eltern)am Nachmittag die "Möglichkeit" bekommen, Versäumtes nachzuholen. Dies bietet sich bei uns an, da wir für unsere 5. und 6. Klassen von Montag bis Donnerstag ein "Hausaufgabenzimmer" anbieten, wo ein Lehrer anwesend ist.
ICH behalte mir auch das Recht vor, HA zu bewerten, wenn sie längerfristig angefertigt werden müssen. Das kündige ich allerdings vorher an. Meist sind es NICHT solche Aufgaben, die allein mit Hilfe verschiedener Internetseiten gelöst werden können!
Da nicht nur die Schüler sondern auch deren Eltern über die Vorgehensweise zu Beginn des Schuljahres informiert werde, gibt es deshalb bei uns kaum Schwierigkeiten.
Christine