In Bayern ist es im Quali so geregelt, dass für Inhalt und für Sprache jeweils Punkte vergeben werden.
Allerdings dürfen bei der Verteilung der Punkte für Sprache und Ausdruck nicht mehr Punkte gegeben werden als für den Inhalt.
Das würde in deinem Fall bedeuten, dass du evtl den inhaltlichen Teil mit 1 oder 2 Punkten bewerten kannst (ich würde allerdings hier 0 Punkte geben, da noch nicht mal ansatzweise das Ziel der Aufgabe in Sichtweite kam), entsprechend wenig Punkte gibt es dann für die Sprache.
Insoweit ist bei einer sprachlich hervorragenden Themaverfehlung auch nur eine 5 oder 6 möglich - je nachdem, wie weit die Verfehlung vom Thema weggeht...
Thomas