beträgt die Schulpflicht 12 Jahre!
Aber es gilt:
Abs. 2 Vom Besuch einer Schule ist ferner befreit, wer
1. ein mindestens zweijähriges Berufsausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein erneutes Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
2. die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
3. das 10. Schuljahr einer Hauptschule, Realschule, Regionalen Schule, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
4. nach Feststellung der Schulbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet ist.
Für Niedersachsen schaust du hier:
http://www.4teachers.de/url/2897