Ist klar, dass es keine Sicherheitslücken geben darf, ich wollte auch extra ausklammern, WIE der Kleine aufs Dach gelangen konnte. Das ist ein Thema für sich. Bei uns kann man sich auch mit etwas sportlichem Geschick über das Geländer im 1. Stock runter ins Foyer schmeißen, von daher spielt das hier keine Rolle.
Heute ließ die Schulleitung verlauten:
Da der Schüler bereits mehrmals seiner Lehrerin abgehauen war, hatte die SL bereits vor dem Vorfall die Eltern informiert und denen mitgeteilt, dass wir unsere Aufsichtspflicht in diesem Fall nicht ausüben können. War Zufall, aber ein glücklicher, denn als dann die Sache mit dem Dach passierte, war die Schule rechtlich bereits aus dem Schneider.
Generell gilt also: Wenn ein Kind sich nicht an die Regeln hält und in einer Weise ausbricht, dass man befürchten muss, das Kind nicht ausreichend beaufsichtigen zu können, sind die Eltern zu informieren. Dann kann einem im Notfall kein Strick gedreht werden bezügl. Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Eltern schicken das Kind dann sozusagen auf eigene Verantwortung zur Schule.