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Forum: "Aufsicht bei Unterrichtsgängen"

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Wie viele Schüler darf man alleine begleiten?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2012 23:30:59

hallo,

ich habe eine ähnliche frage wie die ausgangsfrage. wir sind heute mit 9 schülern und 2 lehrern ins museum gegangen.

nun ist ein streit entstanden, ob auch ein lehrer genügt hätte?

wie viele schüler darf ein einzelner lehrer alleine bei unterrichtsgängen begleiten? ab wann müssen es also 2 sein?

hoffe, jemand weiß da etwas.

danke!!!


9 Schüler und 2 Lehrerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2012 00:02:49 geändert: 17.11.2012 00:05:40

ist absoluter Luxus!!

Kommt natürlich immer auf das Alter der Schüler an - GS ist da sicher anders als weiterführende Schulen.

Wir haben an der RS schon Probleme, überhaupt eine 2. Lehrkraft für eine komplette Klasse genehmigt zu bekommen.

Ich würde aber nie auf eine 2. Person verzichten wollen, egal, was das Schulrecht sagt.
Wir hatten den Fall, dass sich ein Kind (Klasse 7)in einer fremden Stadt bei einer Tagestour im Bus die Hand schwer gequetscht hatte. Mein Kollege fuhr mit dem Kind zum Arzt, während ich die Klasse alleine begleitete. Was hätte ich ohne ihn oder er ohne mich tun können?

In Niedersachsen gilt: (schure.de)

7.3 Bei Schulfahrten ohne Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft je Klasse / Gruppe für die Aufsichtsführung ausreichend.

7.4 1Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sind im Regelfall zwei Aufsichtsführende erforderlich. 2Schwierige Aufsichtsverhältnisse können z.B. vorliegen, wenn es sich um eine Schulfahrt mit Schuljahrgängen der Jahrgangsstufen 1 und 2 handelt oder wenn hei Fahrten mit Übernachtung
- die Klasse / Gruppe aus Mädchen und Jungen besteht,
- eine Mädchenklasse / -gruppe von einem Lehrer oder eine Jungenklasse / -gruppe von einer Lehrerin geleitet wird.


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von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2012 09:05:39

hallo klexel,

vielen dank. ich finde dazu im internet auch nur sehr widersprüchliche aussagen. einmal hieß es, bis 15 kinder darf ein lehrer alleine begleiten, einmal, dass ab 25 eine zweite person dabei sein MUSS, oft aber auch, dass es immer 2 sein müssen (also zwei erwachsene, nicht unbedingt zwei lehrer).

danke für den hinweis aus niedersachsen.



Zunächst einmal neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2012 12:11:09

sollte man die entsprechenden Erlasse/Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes zu Rate ziehen.
In RLP heißt es, dass in der Regel bis Klasse 10 zwei aufsichtsführende Personen die Gruppe begleiten. Eine davon muss Lehrkraft sein und z. B. beim Schwimmbadbesuchen entsprechende qualifiziert sein und ausgebildet sein in Erster Hilfe. Die zweite Person muss keine Lehrkraft sein. Die Genehmigung des SL muss für sie vorliegen (reicht mündlich). Bei mehrtägigen Veranstaltungen sollten gemischte Gruppen jeweils mindestens einen Lehrer und eine Lehrerin dabei haben (bei jüngeren Schülern darf es auch anders sein).
Bei Unterrichtsgängen/-fahrten, die in der Schule beginnen, würde ich die Schüler immer entsprechend der Verordnung begleiten lassen. Bei Unterrichtsbeginn an einem anderen Ort, ist es Sache der Eltern.
Wenn die Schüler alleine oder in kleinen Gruppen Wege zurücklegen sollen, würde ich dass nur dann erlauben, wenn diese Wege altersgemäß alleine zu bewältigen wären. Auf jeden Fall ließe ich mir bis Klasse 10 die schriftliche Einverständniserklärung geben lassen.


Aus dem Buch "Schulrecht" von Günther Hoeggneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2012 12:24:26

Hallo,

in dem Buch „Schulrecht“ von Günther Hoegg lese ich auf S. 105/106 die allgemeine Aussage, dass die Erlasse für den Regelfall der Tagesausflüge keine zwei Begleitpersonen vorsehen. Er spricht nicht von 2 Lehrern, sondern von 2 Begleitpersonen, empfiehlt allerdings, dass es zwei sind (= seine Meinung).

@ Silberfleck, in welchem Erlass hast du gelesen, dass es immer zwei Begleitpersonen sein müssen? Womöglich ist das in jedem Bundesland anders regelt?

Danke für eure Antworten!!!


Guckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2012 12:46:48 geändert: 17.11.2012 12:55:20

doch in euer Schulgesetz, da müsste es doch geregelt sein.

Jedes Bundesland hat andere Vorschriften, wobei die Zahl der Begleiter nicht immer eindeutig geregelt ist. Wenn es keine genauen Zahlen gibt, würde ich IMMER auf einer 2. Begleitung bestehen. Die erste Person ist immer der Klassenlehrer, die 2. Person kann ein Kollege, ein Referendar, ein Elternteil, eine andere an der Schule tätige Person, ein volljähriger Schüler sein.
Wahrscheinlich wirst du nirgends genaue Teilnehmerzahlen finden, weil es immer von der Art der Fahrt / des Unterrichtsgangs, der Art der Beförderung, der Entfernung, der Dauer und der Altersgruppe abhängt. Mit Grundschülern muss man anders handeln als bei SEKII-Schülern.

Letztendlich bist du der Initiator der Fahrt / des Ausflugs und hast die Verantwortung. Dann solltest du auch bestimmen, wie du diese durchführst und ggfls. auf einer 2. Person bestehen.

Vielleicht steht hier was?

http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/klassenfahrten_vorschriften.html

Das von dir genannte Buch ist vielleicht gut für eine erste Info, aber doch nicht für das geltende Recht, das in jedem Bundesland anders ist.


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2012 13:19:02 geändert: 18.11.2012 01:30:45

@ klexel,

danke. ich will euch gar nicht widersprechen!!! ich wollte euch nur vorstellen, was ich inzwischen herausgefunden habe, ich meine, zur rechtslage. ich bin nicht dagegen, wenn 2 begleitpersonen mitkommen. ich wollte ja nur wissen, ob das sein MUSS.



zu den querverweisen (links)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2012 13:23:18

... danke auch für den link zu berlin/brandenburg.

ich habe dort in zwei dokumente zum thema reingeschaut. ich lese dort aber nur, wann es unbedingt 2 begleitpersonen sein müssen und das heißt für mich im umkehrschluss auch, dass es nicht immer 2 begleitpersonen sein müssen.


Versicherungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2012 14:21:25 geändert: 17.11.2012 14:23:34

Bei Unterrichtsgängen spielt auch der Versicherungsschutz eine Rolle. Üblicherweise ist der Schulweg von zu Hause zur Schule versichert. Gehen die Schüler Umwege oder gehen sie nicht direkt nach Hause kann der Gemeindeversicherungsverband (so heißt das in RLP) den Versicherungsschutz verweigern. Wir geben für die Unterrichtsgänge der SL ein Formular ab, aus dem hervorgeht, von wann bis wann und wohin wir mit wie vielen Schülern und Begleitpersonen gehen. Dieses wird von der SL unterschrieben. Damit besitzt die Lehrkraft einen schriftlicher Nachweis für den Unterrichtsgang und einen eindeutigen Versicherungsschutz. Daraus ergibt sich logisch, die Schüler nicht alleine unterwegs zu lassen.


Meine Aussagen neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 13:49:05

waren für RLP. Im Erlass steht "sollen in der Regel". Es müssen auch nicht zwei Lehrer sein, aber wen nimmt man mit? Eltern sind bei Schülern mesit nicht beleibt als Begleitpersonen.
Zwei Begleitpersonen sind bei unverhergesehenen Ereignissen immer von Vorteil, denn wer achtet auf die Gruppe, wenn ein Kind z. B. verletzt wurde? Da möchte ich mal den SL sehen, der nur einen Begleitperson genehmnigt hat.



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