Verantwortung für die SuS in einer mir übertragenen Klasse und in meinem Fachunterricht habe ich nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
die u.a. besagen, dass jedeR SuS individuell zu fördern ist.
Ich habe mir die Inklusion und vor allem die Bestimmungen und Bedingungen, unter denen sie umgesetzt wird, nicht ausgesucht.
Wie häufig, so sind auch hier die Bestimmungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich:
- In meinem Bundesland KANN man als Elternteil keinen Nachteilsausgleich beantragen, es wurde von einem Antragsverfahren abgesehen. Es ist möglich, die Lehrkräfte der Schule darauf anzusprechen und um eine Beratung zu bitten.
- Festgestellt wird der Nachteilsausgleich an der GS nicht von der SL, sondern von der Klassenkonferenz, die die Klassenlehrerin einberuft (außer bei Erz.+Ord.M.). In der Konferenz sitzt jedeR FachlehrerIn und trifft eine Entscheidung, die SL muss nicht anwesend sein. (Meines Wissens sind die Bestimmungen für die Sek I. / die Abschlussprüfungen andere.)
- Es bedarf keines ärztlichen Attests für irgendeine Art oder Form der Beeinträchtigung, wenn es vorliegt, darf es zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Das gilt sowohl für LRS, als auch für Dyskalkulie, aber auch für KM oder Hören oder den sozial-emotionalen Bereich, für Herzkranke, Asthmatiker etc. (Auch hier sind die Bestimmungen für die Sek I. andere, Dyskalkulie wird nur in der GS anerkannt.)
- Die KollegInnen der Förderschule können mit einbezogen werden, aber auch das ist nicht zwingend notwendig. Für Kinder mit Beeinträchtigung (H,S,KM) sind die örtlichen FöS-LuL nicht zuständig, es bedarf einer Lehrkraft einer weiter entfernten Schule mit entsprechendem Schwerpunkt. Die Beratung der Lehrkraft erfolgt etwa 1x jährlich, den Rest müssen die Lehrkräfte der GS allein bewältigen.
Wenn man in seiner Klasse mehrere Kinder mit Förderbedarf und/oder Beeinträchtigungen hat, muss man sich Gedanken um die Möglichkeiten machen, sie zu beschulen. Täglich. Der Nachteilsausgleich ist eine davon und eröffnet eine Menge Möglichkeiten, die man sich zu nutze machen kann. Nicht jedes Kind mit Auffälligkeiten oder ärztlicher Diagnose bedarf eines Nachteilsausgleiches, es gibt aber durchaus Kinder, die ohne diesen in der Regelklasse kaum zu beschulen sind, z.B. Kinder mit Förderbedarf Hören, mit Mutismus oder Einschränkungen im km-Bereich.
Das Setzen eines Nachteilsausgleiches ist Mehrarbeit, aber es ist eine Abwägung wert, ob die Mehrarbeit und Arbeitsbelastung ohne den Nachteilsausgleich nicht höher ist.
Natürlich kann man auch einfach alles dabei belassen, die Arbeiten so stricken, dass sie so einfach sind, dass alle Kinder auf eine 3 kommen und die Kinder einfach weiterschieben. Dann sollte man sich an der Sek I. aber auch nicht wundern, warum viele Kinder mit ausgesprochen guten Noten von den GS kommen, obwohl sie entsprechende Fähigkeiten nicht mitbringen.