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Forum: "Problem - Noten geben (RLP)"
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| Erstmal... | | von: wencke_g
erstellt: 03.06.2009 21:17:59 |
DANKE für die vielen verschiedenen Rückmeldungen...!
Und um Missverständnissen vorzubeugen:
nicht ALLE Schüler sind bei mir "plötzlich" schlecht geworden. Einige konnten ihre Noten halten oder sogar verbessern! Und die Notengebung meines Vorgängers fanden die (meisten) Schüler sehr unfair und ungerecht, WEIL sie so subjektiv und unbegründbar war.
Bisher gab es mit den Schülern keinerlei Diskussionen um meine Notengebung...!
Nur diesmal befürchte ich halt, dass die "Abgestürzten" Terz machen könnten. Und daher meine (auch rechtlichen) Fragen!
Tatsache ist: ca. 4 Schüler sind rapide abgerutscht, weil sie bei mir NICHTS getan haben - weder Leistungen im Unterricht erbracht / gezeigt (keine HA, keinerlei Beteiligung, nichtmal Fragen oder ähnliches). Und schriftlich sah es dann nicht besser aus.
Dem Schwänzer unterstelle ich jetzt mal, dass er sogar damit kalkuliert hat, so nach dem Motto - ich hatte ja 'ne 2, jetzt muss ich nichts tun... (zumindest mein Eindruck nach einem Gespräch unter vier Augen letzte Woche).
Inwieweit es Mahnung ect. deswegen gab, kläre ich morgen. Auch, ob er nur freitags (1. Stunde haben wir Bio, einmal in der Woche) gefehlt hat oder mehr. Seinen sonstigen Leistungsstand kenne ich (bisher) auch nicht. Wie gesagt: einmal die Woche eine Stunde Biologie. Und ich habe noch 14 (!) andere Klassen... (das Leid eines "Kurzfach-Lehrers" wie mir).
Ich freue mich über weitere Beiträge / Denkanstöße und rechtliche Informationen!!!
Es grüßt euch
Wencke_g |
| Dilemma Warnung | | von: rhauda
erstellt: 03.06.2009 21:21:50 geändert: 03.06.2009 21:22:23 |
Ja, aber was ist, wenn der Schüler weder im Halbjahreszeugnis noch zu den Blaue-Briefe-Terminen eine Warnung bekommen hat? Wenn jetzt plötzlich eine 5 oder 6 erscheint - und er dadurch sitzen bleiben würde,muss ja eine Warnung vorliegen. Deswegen meine Frage vorhin, ob evtl. schon eine Warnung wg. schlechter Noten in anderen Fächern bei diesem S. vorliegt. Sonst darf er zwar sogar eine 6 bekommen, darf aber nicht sitzenbleiben.
Niedersachsen:
Es ist auf jeden Fall die Note zu geben, die rechnerisch/pädagogisch zu erteilen ist. Ansonsten könnte ja jeder Schüler nach dem Ablauf der Warnfrist hemmungslos schwänzen und trotzdem die Versetzung bekommen. Man kann doch keine Leistungen bescheinigen, die nicht erbracht wurden.
Dann ist zu prüfen, ob auf dem Halbjahreszeugnis eine Warnung ausgesprochen wurde. Es ist egal, für welche Fächer die gilt, die Warnung allein reicht aus, selbst wenn im Halbjahr für Mathe und Bio gewarnt wurde und am Schuljahresende Englisch und Geschichte als 5 dastehen.
Wenn keinerlei Warnung ausgesprochen wurde, könnte man fair sein und die Eltern zu einem Gespräch einladen. Dort erläutert man die rechtliche Situation und die Möglichkeit, gegen die Nichtversetzung Einspruch einzulegen. Gleichzeitig hat man die Gelegenheit, eventuell von einem Einspruch abzuraten.
Wenn man nicht fair ist, lässt man das einfach sein.
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