Aus einem aktuellen Blog, der Lokalzeitung, in der die zwei Leserbriefe des Lehrers F. vor zwei Jahren erschienen sind und nun ein Urteil gefällt worden ist:
"Dass S. [gemeint ist ein Blogger] alles kritisiert, was aus einer bestimmten politischen Richtung kommt, kann man seiner kritiklosen Haltung zur CDU-Politik in Rheiner zugute halten.
Doch es war jahrelang diese CDU, die die Stadt Rheine sozusagen als ihr Eigentum betrachtet hat und alle wichtigen Macht- und Schaltstellen in ihrer Hand hielt. Als dann 2004 auf einmal wie aus dem Nichts eine fast noch unbekannte Frau aus Essen den CDU-Bürgermeister aus seinem Sessel jagte, brach für diese Partei eine Welt zusammen.
Es bildete sich ein Netzwerk aus CDU-Leuten und deren Sympathiesanten, die sich das Ziel setzten, die Bürgermeisterin spätestens bei der nächsten Wahl wieder aus dem Amt zu jagen.
Nun gab es aber auch Menschen in Rheine, die dieses Treiben schnell durchschauten und mit intelligenten Leserbriefen diese Personen und deren Taktik entlarvten. Einer von ihnen war Werner F., doch dem war argumentativ schwer beizukommen. Es gab in den Reihen, des gerade von mir hier genannten Konglomerats niemanden, der ihm argumentativ das Wasser reichen konnte.
Als es dann diesen Leuten, und es waren an erster Stelle Herr Josef N. und Frau Ute E., nicht gelang, hier gegenzuhalten, mussten auf einmal andere Mittel gefunden werden, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Es ging also nur noch auf die sog. "schmutzige Art", die ihnen ohnehin nicht fremd ist. Und so landete kurzerhand die besagte Dienstaufsichtsbeschwerde auf dem Tisch der Bezirksregierung.
Ich kann dazu nur sagen: Bleiben Sie aufrecht Herr F. Und denken Sie daran: Sie befinden sich momentan noch in der sog. 1. Instanz. Egal wie das Gericht urteilt. Gehen Sie in Berufung, wenn ein Urteil gefällt wird, dass Ihnen nicht gefällt. Denn die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, dass durch unsere Verfassung ausdrücklich geschützt wird."
Anmerkung: Im Original sind die Namen ausgeschrieben.