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Forum: "Benotung eines Aufsatzes"

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Immer noch keine Arbeit neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ava_st Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2009 09:10:58 geändert: 17.11.2009 09:13:37

Hallo,

erst einmal vielen Dank für eure vielfältigen Meinungen. Gern würde ich die Geschichte weiter erzählen, wenn ich das denn könnte. Inzwischen sind fast zwei Wochen vergangen und die Arbeit ist immer noch nicht zurück. Ich habe langsam wirklich das Gefühl, dass die Kinder allein gelassen werden.
Schön ist das alles nicht. Und besser wird es so auch nicht. Sicherlich ist Nachschreiben ein Argument, aber darum ging es damals nicht mal, zumal es in BW an vielen Schulen üblich ist, einen Nachschreibetermin pro Halbjahr (oder gar Schuljahr anzubieten). Die Arbeit wurde "nur" vergessen.

LG


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2009 11:00:39

bei uns gibt es ganz klar ein gesetz, das besagt, dass eine arbeit nach spätestens einer woche (oder dem darauffolgenden schultag, falls zB ein verlängertes WE ist) zurückgegeben werden müssen. ohne ausnahme.


Bei uns...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2009 12:41:41

gibt es derartige Vorschriften nicht. Die Proben müssen den Schülern zeitnah zurückgegeben werden. Als zumutbar werden eigentlich max 2 Wochen angesehen, bei vertretbaren Gründen auch mal länger.

Auch was Nachschreiben angeht, gibt es keine verbindliche Regelung. Man kann, muss aber nicht nachschreiben lassen...

Th


In Niedersachsen gilt: (www.schure.de)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2009 14:24:54 geändert: 17.11.2009 14:25:19

Korrekturzeiten:
Die Korrekturzeiten sollen im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten.

Nachschreiben:
Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit versäumt, entscheidet die Fachlehrkraft über Notwendigkeit und Art einer Ersatzleistung. Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.

Auch ich habe in der SEKI schon öfter Arbeitsergebnisse genannt, ohne die Arbeit zurückzugeben. Die Gründe wurden weiter oben schon genannt: Rücksichtnahme auf eine Parallelklasse, die die Arbeit etwas später schreibt o.ä. Ich sehe da kein Problem, solange das nicht die Regel ist. Die gemeinsame Berichtigung, Begründung der Noten etc. erfolgte dann etwas später, aber die Schüler sind doch in erster Linie an ihren Noten interessiert.


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2009 17:54:16 geändert: 17.11.2009 17:55:39

Meine Schüler mussten auch warten - und ich habe die Aufsätze heute zurückgegeben.
Wenn man fundierte Noten geben will und alles korrigiert, dauert es seine Zeit
... und bei mir hat es dieses Mal 2 Wochen gedauert. In der Primarstufe nicht toll, aber ich kann neben der sonstigen Belastung eben nicht schneller.

Schneller bin ich bei Übungsaufsätzen oder geübten Teilen, weil die SuS ja dann aus den Übungen und Rückmeldungen für die weiteren Aufgaben etwas lernen sollen.
Da gibt es aber auch keine Noten, sondern eine kürzere Rückmeldung mit den wichtigsten Tipps, wie es noch besser werden könnte.

Palim


Ich staune manchmal,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2009 19:05:07

wie lange manche Kollegen brauchen. Vier Wochen sind bei einigen keine Seltenheit. Und das halte ich für eine Zumutung den Schülern gegenüber. Eine Woche Korrekturzeit ist trotzdem manchmal knapp. Ich gehöre schon zu den Schnelleren, ziehe am WE auch schon mal zehn Stunden am Stück durch - aber wenn ich z. B. in zwei 10. Klassen parallel schreibe, sind das über 20 Stunden Korrekturzeit. Da reicht eben eine Woche manchmal nicht aus, wenn man "nebenbei" auch noch Unterrichtsvorbereitungen usw. hat.

In unserem (NRW-) Schulgesetz ist nur von einer "angemessenen" Zeit die Regel; als eine solche gilt in der S I gemeinhin zwei Wochen.
Nachschreiben lassen "sollte" man - unser SL besteht, außer in begründeten Ausnahmefällen, darauf. Und so halte ich jetzt eine Arbeit zurück, weil 5 Schüler gefehlt haben, die z. T. zwei Wochen gefehlt haben und noch Zeit zum Nachlernen (und Abschreiben von Heftnotizen) brauchen.


Um es noch einmal klarzustellen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ava_st Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2009 09:48:56

... meine Schülerin weiß seit zwei Wochen ihre Note, der Aufsatz wurde aber vor 4 Wochen geschrieben. Das finde ich schon recht lang, zumal keiner nachschreiben musste. Aber eigentlich war meine eigentliche Frage eine andere (Wann darf man einen Aufsatz mit 5 bewerten?). Da ich so viele unterschiedliche Antworten bekommen habe, werde ich erst einmal die Rückgabe abwarten (wenn sie denn erfolgt.)

LG


@ ava_stneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2009 10:37:58

Du solltest evtl mal mit dem Lehrer Kontakt aufnehmen. Oder noch besser - die Eltern.
Nicht immer müssen Probearbeiten zurückgegeben werden. Es gibt Fälle, wo die Rückgabe verweigert werden kann (zB wenn die öfter verschlampert werden oder Ähnliches). Einsichtnahme kann aber nicht verweigert werden.
Offensichtlich wurde die Arbeit korrigiert (sonst gäbe es ja keine Note). Evtl kann man von dem Lehrer eine Kopier erhalten?

Th

Aus der BLLV-Seite:

Bewertete Probearbeiten sind innerhalb einer angemessenen Frist den Schülerinnen
und Schülern zurückzugeben und zu besprechen. Bewertete Probearbeiten sollen den
Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit
nach Hause gegeben werden. Sie sind der Schule binnen einer Woche zurückzugeben
und werden von der Schule bis zum Ablauf des übernächsten Schuljahres aufbewahrt.

http://www.bllv.de/cms/fileadmin/Dateien/mittelfranken/pdf-Dateien/Info-Dienst/Notengebung.pdf


@volleythomasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2009 19:28:59

Zur Rückgabe sind die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern wieder zu unterschiedlich. Z. B. ist die Aufbewahrungsfrist nicht überall so geregelt, wie wir in einem anderen Forum mal festgestellt haben.

Aber ich finde auch, nach vier (!) Wochen sollten die Eltern wirklich den Lehrer auf die Arbeit hin ansprechen! Ich würde als Mutter den anrufen und ganz scheinheilig fragen, ob mein Kind mir vielleicht eine Arbeit unterschlagen habe, da ich die noch nicht gesehen hätte!


2 Wochenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gymno Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2009 20:28:36

hat der Deutsch-Lehrer Zeit zur Korrektur eines Aufsatzes. Die Schulleitung achtet bei uns darauf, dass der Termin für die Rückgabe eingehalten wird.
Übrigens, bei der Themaverfehlung gibt es unterschiedliche Meinungen. Ich gebe grundsätzlich eine 5, da der Schüler ja keine Gesamtsechs zustande gebracht hat. Er hat lediglich die Themenstellung verfehlt. Eine Sechs in Deutsch (Muttersprache ist oft nicht ungenügend) ist für mich katastrophal, dochkommt dies - in Ausnahmefällen - schon mal vor.


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