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Forum: "Heimschicken während des Unterrichts - Versicherungsschutz in Niedersachsen?"
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| Gesunder Menschenverstand | | von: dinni82
erstellt: 12.02.2011 12:54:55 |
wurde angesprochen. Dazu gehört für mich auch ein wenig über den Tellerrand hinauszublicken.
Beispiele:
Meine Hauswirtschaftsschüler kaufen in der großen Pause für den Unterricht ein. Kein direkter Schulweg!
Schüler werden z.B. für eine Markterkundung in Gruppen in die Stadt geschickt. Kein direkter Schulweg!
Schüler werden wegen vergessener Unterlagen heim gechickt. Kein direkter Schulweg!
Ich weiß ja nicht wie es bei euch ist, aber sowas gehört bei uns dazu.
Mir wurde beigebracht: Ein Weg den ein Schüler geht nachdem er vom Lehrer GESCHICKT wurde ist ein versicherter Ausgang.
Ein paar GUV Vorgaben: (Auszüge)
Der Unfall muss durch die versicherte
Tätigkeit eingetreten sein.
Unfallversichert sind alle Tätigkeiten
innerhalb des rechtlichen und organisatorischen
Verantwortungsbereichs der
Schule, z.B.
■ Teilnahme am Unterricht einschließlich
der Pausen
■Schulveranstaltungen außerhalb der
Schulanlage wie Wanderungen,
Ausflüge, Besichtigungen, Schulfeiern
und Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte
einschließlich der Wege
von und zu dem Ort, an dem eine
Schulveranstaltung stattfindet.
■ Der Weg zwischen Wohnung und Schule
oder dem Ort einer Veranstaltung außerhalb
des Schulbereichs ist ebenfalls unfallversichert.
■Der Weg muss wegen des Besuchs
einer Schule angetreten worden sein.
■ Der Weg muss zeitlich mit der Aufnahme
oder Beendigung der versicherten
Tätigkeit (z.B. Schulbesuch) zusammenhängen.
Die letzte Vorgabe bringt nun zum Zweifel. Doch nun denke man nach...es muss mit dem Anfang oder Ende des Schulbesuch zusammenhängen. Nein, denn es ist ein Weg WÄHREND der Unterrichtszeit.
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich räumlich auf
die schulischen Anlagen,
die Orte der Schulveranstaltungen, und
die Wege zwischen verschiedenen schulischen Veranstaltungsorten und zeitlich auf
den Unterricht einschließlich Arbeitsgemeinschaften,die Pausen,eine angemessene Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende, dazu kann eine Aufsicht an der Schulbushaltestelle gehören, Schulfahrten,
sonstige schulische Veranstaltungen, auch wenn die Teilnahme freigestellt ist,
dabei kann die Aufsichtspflicht die Überlegung umfassen, wie die Schüler sicher zu der Veranstaltung oder zum Treffpunkt und zurück nach Hause kommen.
Muss ein Lehrer den Ort der Aufsichtführung verlassen, so muss er alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um für die Zeit seiner Abwesenheit Gefahren von den Schülern oder durch die Schüler abzuwenden.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr Verkehrsunterricht betreibt und Die Schüler auf die Gefahren der Wegstrecken hinweißt. Dann gibt es außerdem eine zeitlichze Begrenzung und eine genaue Absprache wo der Schüler un hin geht und wann er wieder da sein muss.
Überlegt euch mal, ob ihr niemals die Schüler ohne Begleitung zu irgendeiner Besicht5igungs- oder Beobachtungsaufgabe raus aus dem Schulgelände schickt... |
| Also | | von: klexel
erstellt: 12.02.2011 17:17:13 geändert: 12.02.2011 18:56:30 |
unsere (RS)- HW-Lehrerinnen kaufen selber ein. Die kämen gar nicht auf die Idee, Schüler während der Unterrichtszeit loszuschicken. Absolut undenkbar, würde auch gar nicht erlaubt. Da kannst du wirklich froh sein, dass bisher wohl nichts passiert ist. Sonst hättest du ein ernsthafte Problem.
Außerdem fehlt dann doch die Zeit bei der praktischen Arbeit, wenn die Zutaten noch nicht vor Ort sind - und die Einkäufer verpassen die Vorbesprechungen.
Bei uns gibt es für HW eine Doppelstunde, da wäre das nicht recht praktikabel.
Anders ist es, wenn du zusammen mit deiner Gruppe einkaufen gehst, um bestimmte Erfahrungen im Supermarkt zu machen. Aber auch das ist wieder ein Unterrichtsgang, der eine Genehmigung braucht.
Wenn du es gar nicht anders regeln kannst, dann würde ich mir die Zustimmung der SL und der jeweiligen Eltern vor Beginn des Sj. schriftlich geben lassen. Aber ich fürchte, der SL wird dafür die Genehmigung nicht geben, jedenfalls unserer nicht.
Ohne Genehmigungen geht gar nix. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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