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Forum: "Heimschicken während des Unterrichts - Versicherungsschutz in Niedersachsen?"

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@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2009 18:58:09

Zudem kann ein längerer Weg verkehrsgünstiger sein, sollte deshalb also von bestimmten Kindern gewählt werden
Das ist richtig. Und das meinte ich auch nicht. Ich meinte, dass ein Abstecher, um z.B. einen Schulkameraden abzuholen oder beim Bäcker ein Brötchen zu kaufen, nicht abgesichert ist.


Nach dem Unterricht schickenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2009 23:24:20

Wo für mich der Unterschied ist zwischen dem während des Unterrichts oder nach Unterrichtsschluss nach Hause schicken? Nun, im ersten Fall verpasst er Unterricht. Und der zweite Fall tritt auch nur selten ein und ist dann vom SL gefordert. Beispielsweise wenn irgendeine wichtige Bescheinigung nicht fristgerecht abgegeben wurde.

Wir hatten sogar vor einiger Zeit in der LK den Beschluss gefasst, Schüler, die unangemessen gekleidet erscheinen, in der ersten Schulstunde zum Umziehen nach Hause zu schicken. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, bei dem das tatsächlich jemand gemacht hätte.


Gesunder Menschenverstandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dinni82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2011 12:54:55

wurde angesprochen. Dazu gehört für mich auch ein wenig über den Tellerrand hinauszublicken.

Beispiele:
Meine Hauswirtschaftsschüler kaufen in der großen Pause für den Unterricht ein. Kein direkter Schulweg!

Schüler werden z.B. für eine Markterkundung in Gruppen in die Stadt geschickt. Kein direkter Schulweg!

Schüler werden wegen vergessener Unterlagen heim gechickt. Kein direkter Schulweg!

Ich weiß ja nicht wie es bei euch ist, aber sowas gehört bei uns dazu.

Mir wurde beigebracht: Ein Weg den ein Schüler geht nachdem er vom Lehrer GESCHICKT wurde ist ein versicherter Ausgang.

Ein paar GUV Vorgaben: (Auszüge)

Der Unfall muss durch die versicherte
Tätigkeit eingetreten sein.
Unfallversichert sind alle Tätigkeiten
innerhalb des rechtlichen und organisatorischen
Verantwortungsbereichs der
Schule, z.B.
■ Teilnahme am Unterricht einschließlich
der Pausen
■Schulveranstaltungen außerhalb der
Schulanlage wie Wanderungen,
Ausflüge, Besichtigungen, Schulfeiern
und Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte
einschließlich der Wege
von und zu dem Ort, an dem eine
Schulveranstaltung stattfindet.
■ Der Weg zwischen Wohnung und Schule
oder dem Ort einer Veranstaltung außerhalb
des Schulbereichs ist ebenfalls unfallversichert.
■Der Weg muss wegen des Besuchs
einer Schule angetreten worden sein.
■ Der Weg muss zeitlich mit der Aufnahme
oder Beendigung der versicherten
Tätigkeit (z.B. Schulbesuch) zusammenhängen.

Die letzte Vorgabe bringt nun zum Zweifel. Doch nun denke man nach...es muss mit dem Anfang oder Ende des Schulbesuch zusammenhängen. Nein, denn es ist ein Weg WÄHREND der Unterrichtszeit.

Die Aufsichtspflicht erstreckt sich räumlich auf
die schulischen Anlagen,
die Orte der Schulveranstaltungen, und
die Wege zwischen verschiedenen schulischen Veranstaltungsorten und zeitlich auf
den Unterricht einschließlich Arbeitsgemeinschaften,die Pausen,eine angemessene Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende, dazu kann eine Aufsicht an der Schulbushaltestelle gehören, Schulfahrten,
sonstige schulische Veranstaltungen, auch wenn die Teilnahme freigestellt ist,
dabei kann die Aufsichtspflicht die Überlegung umfassen, wie die Schüler sicher zu der Veranstaltung oder zum Treffpunkt und zurück nach Hause kommen.
Muss ein Lehrer den Ort der Aufsichtführung verlassen, so muss er alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um für die Zeit seiner Abwesenheit Gefahren von den Schülern oder durch die Schüler abzuwenden.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr Verkehrsunterricht betreibt und Die Schüler auf die Gefahren der Wegstrecken hinweißt. Dann gibt es außerdem eine zeitlichze Begrenzung und eine genaue Absprache wo der Schüler un hin geht und wann er wieder da sein muss.

Überlegt euch mal, ob ihr niemals die Schüler ohne Begleitung zu irgendeiner Besicht5igungs- oder Beobachtungsaufgabe raus aus dem Schulgelände schickt...


Ne..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2011 13:04:27 geändert: 12.02.2011 13:04:55

Überlegt euch mal, ob ihr niemals die Schüler ohne Begleitung zu irgendeiner Besicht5igungs- oder Beobachtungsaufgabe raus aus dem Schulgelände schickt...

Alles, was außerhalb des Schulgeländes stattfindet, ist ein Unterrichtsgang und muss genehmigt werden.

Ob die Schüler ausschwärmen, um den Verkehrsfluss an einer Kreuzung zu beobachten, Passanten interviewen oder sonstwas für Aufgaben draußen haben. Dafür brauchts ne Genehmigung.

Und fürs Heft-von-zu-Hause-holen gibts keine.

LG
klexel (Nds)


Genehmigungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dinni82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2011 17:06:53

Also müste ich jedes Mal, wenn ich meine Schöler losschicke um für Hauswirtschaft einzukaufen eine Genehmigung vom Schulleiter holen?

Wenn ich selber einkaufen müsste würd ich wahnsinnig werden, habe fünf HW-Kurse.


Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2011 17:17:13 geändert: 12.02.2011 18:56:30

unsere (RS)- HW-Lehrerinnen kaufen selber ein. Die kämen gar nicht auf die Idee, Schüler während der Unterrichtszeit loszuschicken. Absolut undenkbar, würde auch gar nicht erlaubt. Da kannst du wirklich froh sein, dass bisher wohl nichts passiert ist. Sonst hättest du ein ernsthafte Problem.

Außerdem fehlt dann doch die Zeit bei der praktischen Arbeit, wenn die Zutaten noch nicht vor Ort sind - und die Einkäufer verpassen die Vorbesprechungen.
Bei uns gibt es für HW eine Doppelstunde, da wäre das nicht recht praktikabel.


Anders ist es, wenn du zusammen mit deiner Gruppe einkaufen gehst, um bestimmte Erfahrungen im Supermarkt zu machen. Aber auch das ist wieder ein Unterrichtsgang, der eine Genehmigung braucht.

Wenn du es gar nicht anders regeln kannst, dann würde ich mir die Zustimmung der SL und der jeweiligen Eltern vor Beginn des Sj. schriftlich geben lassen. Aber ich fürchte, der SL wird dafür die Genehmigung nicht geben, jedenfalls unserer nicht.
Ohne Genehmigungen geht gar nix.


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von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2011 17:30:15

Unsere HW Lehrerin lässt die Sus die Lebensmittel mitbringen, das können die Kids am Nachmittag davor machen und wenn es in der ersten Stunde etwas frisches geben muss, dann gehen die SuS vor dem Unterricht. Bei und machen die Geschäfte jedoch auch schon um 7h auf


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.02.2011 18:46:45

Wie kann ein Lehrer seiner Aufsichtspflicht nachkommen, wenn er während des Unterrichts Schüler zum Einkaufen schickt???? Und außerdem - siehe oben- ist ein Schüler nur auf dem Weg zur Schule und auf dem Weg von der Schule nach Hause versichert. Ich würde nie Schüler während der Unterrichtszeit ( auch nicht in der Pause)aus dem Schulgelände schicken!! Auch nicht mit Genehmigung der SL. Das Einkaufen kann doch wie schon oben geschildert anders geregelt werden!


einkaufenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2011 16:34:02 geändert: 13.02.2011 16:36:50

gehört bei mir zum Unterricht, also findet es auch während der Unterrichtszeit statt. Und es gibt auch die Genehmigung der Schulleitung dafür, dass die SuS allein gehen(ab 8.Klasse).
Ist schließlich Teil der Lernziele im HW-Unterricht.
Außerdem: Öffnung von Schule... außerschulische Lernorte...? Funktioniert auch mal ohne direkte Aufsicht, manchmal sogar besser.


?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.02.2011 11:24:06

Warum schickt man überhaupt Schüler nach Hause, um Hausaufgaben zu holen? In der Zeit wird der Unterricht verpasst. Ich sehe darin keinen Sinn und Zweck. Ich kann mir kein Bundesland vorstellen, das solche Massnahmen erlaubt und stützt.


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