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Forum: "Freiwillige Wiederholung einer Klasse"
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| in RLP auch | | von: axp
erstellt: 10.01.2010 17:30:49 |
Auch bei uns in RLP ist es auch nicht erlaubt, das jemand am Gymnasium bleibt, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Versetzung nicht schafft. Früher musste er zur Hauptschule, heute gibt's die nicht mehr, da muss er dann in den Hauptschulzweig der Realschule "plus".
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es aber etwas anderes, wenn jamend eine Klasse freiwillig wiederholt. Wir haben gerade wieder so einen Fall, dass jemand in Klasse 7 nicht mehr mitkommt und nun zum Halbjahr freiwillig in die Klasse 6 zurückgeht. Formal hat er die Versetzung in die Klasse 7 aber bereits ausgesprochen bekommen, ich bin mir nicht sicher, ob die obige Regel in diesem Fall auch zutrifft. In jedem Fall gibt es auch am Gymnasium eine Höchstverweildauer ...
Aber zum Glück muss ich sowas nicht entscheiden, dafür gibt's ja die Schulordnung und die Schulleitung, zur Not fragt man halt bei der vorgesetzten Behörde nach ...
AxP
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| @axp | | von: rhauda
erstellt: 11.01.2010 19:34:03 |
noch einmal...und ich glaube, das dürfte in allen Bundesländern das Gleiche sein:
Freiwilliges Zurücktreten ist kein Problem, selbst wenn das Klassenziel nicht erreicht wird, die Versetzung haben die Schüler ja schon. (Wie sinnvoll der Verbleib an der höheren Schulform in diesem Fall ist, bleibt dahin gestellt.)
Von 7 in 6 zurückgehen ist kein Thema, am ende geht's wieder in die 7 und wenn dort die Versetzung nicht erreicht wird, geht es dann halt an die Realchule oder Hauptschule.
Problematisch wird es aber, von Klasse 9 in 8 zurückzugehen. Wenn dann nach dem Zurückgehen in die 8 im Jahr daruf in der 9. das Klassenziel nicht erreicht wird, kann der Schüler NICHT die 9. Klasse wiederholen, denn dann wäre er ja zwei Mal in der 9. Klasse gewesen (wenn auch beim ersten Mal nicht bis zu Ende).
Dann muss der Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen.
Es ist in diesen Fällen also dringend geboten, die Leistungen nach der 8.- in der 9. Klasse sehr genau zu beobachten. Falls sich da wieder ein Misserfolg abzeichnet, sollte zum Halbjahr die Notbremse gezogen werden und der Übergang auf die HS vorgenommen werden, damit dort noch ein HS-Abschluss möglich ist.
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| Hmmm | | von: axp
erstellt: 15.01.2010 06:18:47 |
Wenn man während eines Schuljahres freiwillig zurückgeht, dann wird doch formal erneut aus der niedrigeren in die höhere Klasse versetzt, d.h. formal wird die niedrigere Klasse wiederholt, egal ob die Klasse 6, wenn man freiwillig aus Klasse 7 zurückgeht, oder Klasse 8, wenn man freiwillig aus Klasse 9 zurückgeht.
Das mit dem "wenn sich schlechte Noten abzeichnen, dann geht man eben zum Halbjahr auf die Realschule" ist in unserer Gegend derzeit praktisch nicht möglich, da die Realschulen zum Halbjahr keine "Umschüler" vom Gymnasium annehmen ... warum auch immer.
Was den Hauptschulabschluss angeht, solange die Schulpflicht besteht, muss die Hauptschule doch jeden Schüler annehmen, oder? Also auch dann wenn er die Klasse 9 bereits zweimal gemacht hat (aber am Gymnasium oder Realschule). Das Problem ist doch, dass so ein Kandidat vermutlich früher schonmal sitzen geblieben ist, vielleicht hat er auch einfach nur Pech und ist spät eingeschult, aber mit 18 erlischt die Schulpflicht (sofern er keine Berufsausbildung macht), und damit muss ihn keine Schule mehr nehmen, auch nicht die Hauptschule.
Letztes Jahr hatte ich einen extrem faulen Schüler, der nach Wiederholung der Klasse 8 wie durch ein Wunder mit zweimal mangelhaft und einmal ungenügend die Klasse 9 geschafft hat (ja, das geht, mit sehr gut in Sport, gut in Kunst, und zweimal befriedigend ...) Zur Abo-6 gesellten sich dann noch sieben oder acht 5er, weswegen er die Klasse 10 wiederholen musste, wobei er sich bislang auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Mittlerweile ist er 18, d.h. wenn er jetzt nicht die Kurve kriegt und die Versetzung schafft, dann ist er raus ... und ob er dann irgendeinen Abschluss bekommt, ist mir ein Rätsel ... |
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