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Forum: "Zeugnis bei hoher Anzahl der Fehltage"
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| Neuanfang? | | von: kla1234
erstellt: 19.01.2010 09:51:49 |
Lieber Stefan,
die Mutter schonen müssen - du schonst sie, wenn du sie regelmäßig informierst und Kontakt hältst und dich kümmerst. Schwelendes und seltener Benanntes ist viel anstrengender! Sei hartnäckig. Bei einem kümmernden Ton kann sie dich nicht abwehren. "Ich kann nicht, komme nicht an etc..." parierst du mit. "Ich traue Ihnen zu, dass Sie...". Klare Vorschläge wie "Wecker stellen und kontrollieren", "Nur!erinnern, aufstehen und pünktlich sein probieren muss er alleine, "nur! mehrmals an die Uhrzeit erinnern, ohne Druck", "Gemotze beim Erinnern aushalten, ist normal, sich darauf schon einstellen....", "Mutterpflicht genau damit erfüllt!"
Der Junge kann, abgesehen von seiner Geschichte, schon allein durch die Fehltage kaum sozial eingebunden sein, "kann nichts" vom laufenden Stoff, hat keinerlei Positivkonto. Was soll ihn also in die Schule treiben?
Noten etwa? Druck von der herzkranken Mutter, Geldstrafenandrohung an die Mutter?
Das Einzige kann nur ein Neuanfang mit "Schuldenerlass" sein. Du möchtest, dass er kommt. Und machst dann tägliche Kontrolle. Der Kerle hat doch 100 pro ein Handy. Die Nummer muss er rausrücken und wird nach einer Viertelstunde morgendlicher Verspätung ohne Entschuldigung angerufen von dir. Egal, ob mit oder ohne Schulsachen. Ganz extrem, einfach: er soll anwesend sein, und du erwartest ansonsten erstmal 2 Wochen sonst gar nichts - gar nichts. Damit ihm nicht langweilig ist kriegt er Arbeitsblätter/Aufträge von früher, die wirklich leicht sind, am besten "zu leicht". (Erfahrungsgemäß ist das dann genau passend....)Immer zwei Dinge, von denen er wählen kann, freiwillig arbeiten! oder zuhören/zuschauen. Das Aktuelle wird er kaum machen können. Nach zwei Wochen besprecht ihr euch neu. Dann könnt ihr pro Woche ausmachen, was dazu kommt. - Gestraft ist er durch sein Verhalten genug. Was hat er denn für Zukunftschancen??
Noten und Gerechtigkeit den anderen gegenüber? -Mitschüler beneiden ihn sicherlich nicht, jeder weiß, wie schwer jeder einzelne versäumte Tag nachzuholen ist. - Es geht doch darum, dass der Kerle überhaupt eine Chance hat. Langfristig, vom laufenden Jahr rede ich gar nicht. Ich glaube nicht, dass der Junge solche Minimalbedingungen als Privileg empfinden würde, sondern für ihn eine große Herausforderung wäre. Gut Machbares ist besonders anspruchsvoll! Besonders etwas, das beidseitiges Vertrauen erwartet...
Vermutlich sagt er zu dem Vorschlag: "Das bringt doch eh alles nichts." Und das trifft es nämlich: er sieht sicher null Chancen irgendwie Fuß zu fassen. Bei dieser Reflexion ist er zu fassen. Ganz behutsam und ganz realistisch mit einem vorsichtigen Neuanfang.
Ist so ein individuelles Vorgehen denkbar? Geht nur mit super konsequentem Einsatz. Er testet sicher und "probiert's", ob das ernst ist.
Liebe Grüße
kla
PS: die Anderen mit ihren harten Notenvorschlägen haben sicher die Schulart und die Familiengeschichte übersehen... |
| @kla | | von: rhauda
erstellt: 19.01.2010 15:23:49 |
Ich verstehe sehr wohl, worauf du hinaus willst.
Es ist hier zwischen zwei Dingen zu unterschieden:
1. Welche Hilfe und Unterstüzung kann man anbieten?
Schulozialarbeiter, Jugendamt, Lehrerkonferenz, etc... ist doch wohl selbstverständlich. Alle anderen Vorschläge, die du machst, sind doch gangbar.
2. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Situation?
Da gibt es in aller erster Linie erst einmal die verpflichtende Meldung beim Ordnungsamt. Bei Fehltagen in der Anzahl wie sie vorliegen, ist die Nichtmeldung ein Dienstversäumnis! Man kann sich nicht aussuchen, aus pädagogischen Gründen nicht zu melden genauso wenig, wie ein Steuerbeamter aus sozialen Gründen nicht entscheiden kann, einer Familie eine Steuerschuld komplett zu erlassen.
Die nächste Baustelle sind die Zensuren. Auch dort gibt es Festlegungen, die nachvollziehbar sein müssen. Der Spielraum, den wir haben, reicht nicht aus, um die Schulversäumnisse völlig unter den Tisch fallen zu lassen. Schließlich bescheinigen wir mit den Noten eine Leistung gegenüber der Gesellschaft. Und das ganze ist rechtlich ein Verwaltungsakt, der von außen einer Überprüfung standhalten muss.
So weit ich verstehe, ist bger an einer Realschule. Was hat das also mit der Schulform zu tun?
Wir haben auch ab und an mal solche Fälle. Nachdem wir bei den ersten immer mit Nachsicht Verständnis und Unterstützung von A-Z reagiert haben und wenig Erfolg hatten, haben wir noch konsequente Kontrolle, Einschalten der Behörden und harte Konsequenzen hinzugefügt. Dies hat das Problem zwar nicht komplett gelöst, aber immerhin kommen wir damit weiter als nur mit mit den ersteren Reaktionen.
Es ist übrigens darüber nachzudenken, ob der Schüler nicht nur in sozialpädagogische, sondern auch in psychiatrische Behandlung gehört.
Dies wird aber nur in Angriff genommen, wenn man ihn in der Schule nicht komplett schützt und damit zeigt, dass er ja auch so seine Noten ganz gut hinbekommt (auch wenn die völlig geschönt sind).
Es ist auch darüber nachzudenken, ob es eine Schule überhaupt leisten kann und auch leisten muss, solche Härtefälle allein auf die richtige Spur zu bringen. Wir sind dafür weder ausgebildet noch haben wir die Ressourcen.
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