den Unterrichtsausschluss nicht mit pädagogischen Maßnahmen begleitet? Bei solchen Kindern muss man doch mehr machen. In solchen Fällen könnte man z.B. die Schülerin stündlich über ihr Verhalten nachdenken lassen: Tabelle anlegen mit Fach, Thema, Verhalten (mit +/- oder Smileys), Lehrerkommentar. Die Schülerin müsste am Ende jeder Stunde ihr Verhalten selbst beurteilen, dann damit zum Lehrer gehen, der seine Beurteilung abgibt und dann abzeichnet. Das geht natürlich nur, wenn alle Kollegen mitmachen. Dadurch wird die Schülerin gezwungen, ihr Verhalten zu reflektieren. Einmal in der Woche müsste sich der Klassenlehrer etwas Zeit nehmen und die Aufzeichnungen mit der Schülerin zusammen durchgehen. Außerdem sollte man die Mutter zur Unterschrift verpflichten.
Wenn das zu aufwendig ist, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Heute habe ich einem Schüler Folgendes angekündigt, der im Förderunterricht durch ständiges Herumalbern störte: Er wird zwar vom Förderunterricht ausgeschlossen, bekommt aber zu Beginn der Stunde von mir die Aufgaben gesagt und muss sie mir am nächsten Morgen vor Unterrichtsbeginn am Lehrerzimmer vorzeigen. Schon bei der Ankündigung dieser Maßnahme wählte der Schüler freiwillig das Bleiben bei gutem Benehmen (was dann auch klappte).