Inzwischen ist es ja konkreter:
Es geht um Klausuren in der Oberstufe in Sachsen.
Dazu habe ich auf der Seite von Sachsen
http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/165.htm
eine lange und eine kurze pdf-Version gefunden.
In der kurzen findet sich zu
§14 Gesamtbewertung im Kurshalbjahr
(1) In die Gesamtbewertung im Kurshalbjahr für die in einem Leistungs-oder Grundkursfach erbrachten Leistungen fließen folgende Teilbewertungen ein:
1. die Bewertung der in Klausuren und Komplexen Leistungen erbrachten Leistungen und
2. die Bewertung der übrigen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen.
(2) Die Gewichtung der beiden Teilbewertungen liegt im pädagogischen Ermessen des Kursfachlehrers.
Der Kursfachlehrer hat die Gewichtung der beiden Teilbewertungenund die Anzahl der Klausuren zu Beginn eines jeden Kurshalbjahres den Schülern und bei minderjährigen Schülern auch deren Eltern bekannt zu geben.
Demnach kann jedeR LehrerIn für jeden Kurs festlegen, wie viele Klausuren geschrieben werden und wie viele Komplexe Leistungen.
Er ist auch frei in der Frage der Gewichtung zu den übrigen erbrachten Leistungen im Kurs.
Auf der nächsten Seite wird es dann doch eingeschränkt.
Dort wird erklärt, dass die Gesamtlehrerkonferenz die Anzahl der Klausuren un dihre Verteilung auf die Kurse beschließt - es dürfen nicht mehr als 18 pro Halbjahr und Schüler sein. Klausuren können auch durch Komplexe Leistungen (ist genau festgelegt, was das ist) ersetzt werden.
In der langen Version findet sich dazu in §15:
In jedem
Grundkursfach mit Ausnahme von Sport ist in den Kurshalbjahren 11/I bis 12/II mindestens jeweils
eine Klausur anzufertigen.
Für Leistungskurse gibt es gesonderte Regelungen.
Danach wird noch erklärt, was bei Versäumnis einer Arbeit geschehen kann.
Außerdem wird an verschiedenen Stellen an den Oberstufenberater verwiesen, den es demnach auch an deiner Schule geben sollte.
Ist dir damit geholfen?
Palim