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Forum: "Mobbing kurz vor dem Abschluss"

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Genau das wird ja bei unseren Jugendstrafverfahren bemängelt!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.03.2010 21:42:25

Die Zeit zwischen Tat und Strafmaßnahme ist zu lang. Eine sofortige Konsequenz ist wichtig.
Die Maßnahme muss so zeitnah wie möglcih erfolgen, um evtl. überhaupt ein Nachdenken und eine Verhaltensänderung zu bewirken.

"Gelobt Besserung"
Tut mir leid, aber was ist denn das für eine Aussage?
Ich kenne die Schülerin ja nicht, aber nach den Vorfällen ...
Glaubst du dran? Bei solchen Schülern sind das meist leere Phrasen. Der geht das wahrscheinlich am A---- vorbei.
Und bei Körperverletzung ist es nicht mit einem dahergeredeten Satz mit "Besserung geloben" getan.
So was passt vielleicht zu regelmäßig vergessenen Hausaufgaben oder ähnlichem.


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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2010 00:29:54

glaube ich nicht an die gelobte Besserung, die
Dame ist, entschuldigt den Ausdruck, ein
durchtriebenes Miststück! Aber sowohl Androhung
der Entlassung als auch Überweisung in die
Parallelklasse sind keine guten Lösungen: Es geht
hier um Klasse 10, d. h. in einem Vierteljahr ist
alles vorbei. Ich bin eher für einen Verweis mit
pädagogischen Begleitmaßnahmen, in denen ihr alles
gestrichen wird, was ihr Spaß macht.

@missmarpel: Da wir ein dreiköpfiges
Schulleiterteam haben, kommt eigentlich nie der
dienstälteste Lehrer zum Zuge. Ich müsste auch
erst einmal überlegen, wer das überhaupt ist. Und
alle drei Schulleiter waren zu der fraglichen Zeit
außer Haus. Wenn man selbst gerade eine wuselige
Klasse im Unterricht hat, bleibt einem nichts
anderes übrig, als weitere Maßnahmen zu
verschieben. So viel zum Unterschied zwischen
Wunsch und Wirklichkeit (sprich: Schulalltag)...


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2010 09:55:03

Wenn alle drei Mitglieder der SL gleichzeitig außer Haus sind, sind sie verpflichtet bekanntzugeben, wer der Abwesenheitsvertreter ist. Sprich eimal den Lehrerrat an, ihr habt da Klärungsbedarf. Innerhalb eines Kollegiums muss bekannt sein, wer die SL-Mitglieder vertritt, wenn sie nicht anwesend sind.


ein Stück weit neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2010 10:22:57

kann ich ja nachvollziehen, dass du für ein Vierteljahr nicht mehr alle Hebel in Bewegung setzten willst.
Aber versetze dich doch bitte mal in die Opferrolle!
Opferschutz geht nämlich vor Täterschutz.
Und was lernt das Opfer aus der Reaktion der Schule?
Wie willst du es sinnvoll schützen? Willst du ihm wirklich zumuten, dass es weiterhin mit dem Täter in einer Klasse sitzt?
Wichtig ist in solchen Situationen auch ein Elterngespräch.
Ich persönlich hätte die Schülerin sofort vom Unterricht ausgeschlossen und von den Eltern abholen lassen und anschließend die SL kontaktiert und durch sie den Ausschluss bis zum Ferienbeginn ausgesprochen und gleichzeitig die Eltern mit der Schülerin zu einem Elterngespräch mit der SL und KL noch vor den Ferien eingeladen.

Für die Zukunft ist es sicher sinnvoll im Kollegium zu besprechen, wie man zukünftig in solchen Situationen vorgeht.


Außendarstellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2010 11:32:04

Was ich so entsetzlich finde, ist, dass die SuS in Echtzeit mitbekommen, dass sein Verhalten konsequenzenlos bleibt, weil kein Schulleitungsmitglied anwesend ist. Schlimmer kann man eine Behörde, die Schule nun einmal ist, gar nicht vorführen. Wie sollen dennn die Opfer und potentiellen Opfer Vertrauen in diese Institution entwickeln?


Du hast alles gemachtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2010 11:51:34

und bisher hat keine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme die nötige Wirkung gezeigt. Auch die Polizei ist machtlos. Ich glaube nicht, dass es jetzt einen Zauberstab gibt, der das Problem löst.

Ich gebe zu, ich habe die Beiträge nur überflogen. Vielleicht doppelt sich meine Intension, dass ich sie beim Überfliegen überlesen habe. Dann bitte ich um Entschuldigung.

Erste Frage: Wie weit ist das Jugendamt informiert?

Außerdem würde ich bei dem nächsten Vergehen sofort 14 Tage Schulausschluss aussprechen und nach den 14 Tagen beim nächsten Vergehen wieder. Es steht nirgends, dass das nicht geht. Ein Schulwechsel ist jetzt sinnlos. Das würde ich den Eltern jetzt mitteilen. Ihr könnt nicht nicht das ausbügeln, was die Gesellschaft versäumt. Hier hilft aus meiner Sicht nichts mehr. Es geht eigentlich nur noch darum, dass die anderen SuS in Ruhe und angstfrei lernen können. Das macht sicher auch auf die Mitläufer Eindruck.

Ich wünsche Dir viel Glück, genieße die Ferien und ärgere Dich nicht darüber. Das ist es nicht Wert.


Pfeif auf "Besserung"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2010 16:34:37

ist ja nett, dass die Schülerin Besserung gelobt, aber ihr muss klar sein, dass erstens "Besserung" Geschmacksache ist (vielleicht hält SIE es für besser, beim nächsten mal nur "leicht draufzuhauen") und zweitens hat sie zunächst das wiedergutzumachen, was schon geschehen ist.


Antwortenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2010 00:20:39

@missmarpel: Warum reitest du immer wieder darauf
herum, dass die Schulleitung nicht da war? Ich
habe nicht gesagt, dass sie länger nicht anwesend
war; für eine Stunde oder so kann eine Schule doch
wohl mal ohne Leitung sein, oder? Wir sind doch
keine Kleinkinder! Zwei waren nämlich nur
kurzzeitig außer Haus, aber ich hatte nicht die
Möglichkeit, öfter nachzuschauen, weil ich eine
unruhige, mir unbekannte Vertretungsklasse zu
unterrichten hatte.

@caldeiro: Ich kann nicht zweimal hintereinander
eine Schülerin für 14 Tage ausschließen, das kann
auch der SL nur einmal und muss sich das dann
anschließend von der Klassenkonferenz genehmigen
lassen. Vermutlich sind die Regelungen in den
Bundesländern unterschiedlich.



Welches Bundeslandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.03.2010 22:41:16

bist Du? Bei uns würde tatsächlich dem nichts im Wege stehen (Brandenburg). Bei uns müsste das die Klassenkonferenz beschließen. Der SL darf maximal 3 Tage ausschließen, wenn ein geordneter Schulbetrieb gefährdet ist und müsste sich im Nachhinein das Votum der Klassenkonferenz einholen. Dann gib doch zwischendurch noch mal einen Verweis. Zur Not muss man eine Umsetzung an eine andere Schule beantragen. DAs wird zwar nicht mehr durchgehen, aber dann darf sich der Schulrat auch mal damit beschäftigen und die haben noch mal einen Weg. Bei uns ist das praktisch. DA liegt das Schulamt so weit ab vom Schuss, dass das mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Weltreise ist.

Na dann viel Glück. Tschüssi und schöne Ferien


Laut folgender Quelleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.03.2010 17:36:26

http://www.4teachers.de/url/3879
ist es in NRW doch möglich mehrmals hintereinander für 14 Tage auszuschließen.


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