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Forum: "Zum 2. Mal durchs Examen gefallen - was jetzt?"
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| Vielschichtig | | von: rhauda
erstellt: 24.08.2010 21:31:57 |
Abgesehen von den Vorkommnissen bei der Prüfung, die wirklich hanebüchen sind (man sollte sich fragen, ob nach erfolgter rechtlicher Würdigung noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachfolgen sollte), stelle ich mir andere Fragen:
Wie sind die Gespräche zum ausbildungsstand verlaufen?
Wie waren die Vornoten?
Wie die Examensarbeit?
Wie wurden die Unterrichtsbesuche bewertet?
Es stellt sich hier wirklich die Frage, ob die Prüfer nur konsequent ihrer Linie gefolgt sind und die bisherigen Leistungen als Grundlage genommen haben nach dem Motto: "Es macht wenig Sinn, den Anwärter in den Schuldienst zu übernehmen", oder ob der Vorlauf und die Prüfung zweimal völlig verschieden waren.
Gab es während der ausbildung Phasen, wo dir angeraten wurde, eventuell einen anderen Berufsweg einzuschlagen? Wenn ja, dann solltest du dich selbst bei erfolgreicher Klage überlegen, ob der Schuldienst wirklich der richtige Weg für dich ist. |
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