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Forum: "Zum 2. Mal durchs Examen gefallen - was jetzt?"

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Und nun?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: alexdr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2010 13:40:36 geändert: 11.08.2010 13:41:08

Hallo,
das ist ja n Hammer, was sich die Prüfer da erlaubt haben.
Mich würde mal interessieren, wie die Sache weitergeht oder schon weitergegangen ist?
Hast du dir die Protokolle angeschaut?
Gerichtstechnisch, hast du da schon irgendetwas erreicht?
Wie geht es dir nun?

Ich wünsche dir alles Gute.

VG, Alexandra


hopeless?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: izzy8 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.08.2010 21:52:27

Meine RA hatte Akteneinsicht und hat sich alles
kopieren lassen. Ich habe erst heute die Akte,
also auch die Protokolle gelesen, bzw. was man so
unter Protokoll versteht. Unter Protokoll verstehe
ich einen genauen Ablauf der Stunde mit eventuell
nachweisbaren Fehlern, aber davon ist nichts da.
Unter Beobachtungen stehen lediglich die
anwesenden Personen und als Beurteilung steht da
die Definition der Note Mangelhaft und ein nicht
geeignetes "Lernarrangement". Das ist alles, keine
weitere Begründung. Von meiner zweiten Stunde
fehlt das Protokoll und die Beurteilung ganz. Mir
standen die Tränen in den Augen, als ich das
gelesen habe. Ich finde das alles so ausweglos.
Meine RA ist jetzt die nächsten zwei Wochen in
Urlaub, so dass frühestens zu Beginn des
Schuljahres etwas in Gang kommt. Aber so wie es
sich für mich jetzt darstellt, ist da einiges
nicht mit rechten Dingen zugegangen. Zwischen
meinen hoffnungslosen Phasen bin ich bereit zu
kämpfen, was bleibt mir auch anderes übrig. Es ist
schön zu lesen, dass sich andere Menschen für
meine Probleme interessieren. Dann kommt man sich
weniger allein vor. Danke!
Lg


Sie es positiv...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.08.2010 07:45:48

Eigentlich ist die schlecht dokumentierte Prüfung - so schockierend und unzumutbar sie auch ist - eine gute Ausgangsbasis. Denn Fakt ist doch: ohne Protokoll können die Prüfer nicht stichhaltig argumentieren, warum du durchgefallen bist.
Auch für solche Protokolle gibt es Vorgaben!
Ich würde mit der RA auf jeden Fall Widerspruch gegen die Prüfung erheben und auf eine Wiederholung bestehen, so dass die erste aus der Personalakte wieder gestrichen wird!
Ich bin selbst erst ein Jahr aus dem Ref raus, habe auch Ärger mit einem Prüfer gehabt. Da ging es zwar um eine Abweichung bei einer sehr guten Note, aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die zum Teil überhaupt gar nichts von den Stunden mitbekommen, sondern nur privat quatschen!
Das gilt natürlich NICHT für alle, es gibt auch sehr nette und kompetente Prüfer.

Wehr dich gegen so eine Unverschämtheit!!!

Ich drücke die Daumen!


Vor Gerichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.08.2010 07:58:43

hier dem Verwaltungsgericht, geht es bei solchen Sachen meist nur um Formfehler, und die liegen bei einer ungenügenden Protokollierung einseutig vor.
Und wenn solche Fehler eindeutig vorliegen, wird oft auch schon einer Beschwerde stattgegeben.
Viel Glück
rfalio


akteneinsichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: izzy8 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.08.2010 23:33:56

Ich habe jetzt nach langem Hin und Her meine Akte
vor mir liegen. Erst nach nochmaligem Anruf der
Anwaltskanzlei wurde das Protokoll der zweiten
Stunde nachgeschickt. Fand ich schon mal sehr
komisch, denn das war ja eigentlich das
wichtigste. Es fehlt in der Akte immer noch ein
Ausbildungslehrergutachten und sämtliche Gutachten
der FL und HSL. Müsste das nicht auch dabei sein?
Weiterhin würde mich brennend interessieren, ob
jemand Ahnung hat, wie solch ein Protokoll denn
aussehen muss. Ich als Laie würde mal sagen, es
muss so ausführlich, dass ein unabhängiger Leser,
jederzeit nachvollziehen kann, warum diese Stunde
so benotet wurde. Zum Verlauf der Stunde wurde
allerdings gar nichts geschrieben. Lediglich wer
anwesend war. Danach folgt dann die Beurteilung.
Mehr nicht. Auch fehlt, dass zwei Prüfer zur
zweiten Stunde 5 Minuten zu spät gekommen sind.
Ich mache mir natürlich damit Hoffnung. Wie kann
man das sehen? Vielleicht kennt sich ja jemand
damit aus.
Lg


RAneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2010 09:02:59

Ich würde das über den Rechtsanwalt laufen lassen.
Wie so ein Protokoll auszusehen hat würde ich bei der Landesregierung in Erfahrung bringen lassen. Aber mach das nicht selbst, sond kann man dir im Gegenzug evtl irgendwelche Formfehler anlasten. Dazu sind RA ja schließlich auch da.
Das Verhalten der Prüfer ist eine Unverschämtheit, mal ganz abgesehen davon, dass das Gutachten sehr vage ist, wenn so gar keine Notizen vorhanden sind.

Die FSL und HSL Gutachten dürfen glaube ich nachgereicht werden, da gibt es einen bestimmten Termin, zu dem die Akte geschlossen wird. UNd auch da: RA!

VIel Erfolg!


RAneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.08.2010 12:58:07

Lass den Ra prüfen, welche formalen Anforderungen an das Prüfungsprotokoll zu stellen sind. Werden diese formalen Kriterien in deinem Fall nicht erfüllt, dann kannst Du beruhigt vor ein Verwaltungsgericht ziehen.

Nur eins musst Du bedenken bzw. vorab klären, wirst Du umgehend zu einer Prüfung zugelassen oder musst Du bis zum nächsten Prüfungstermin warten. Wenn du warten musst, wirst Du an das Studienseminar zurück überwiesen und musst wieder an den Seminaren teilnehmen und in der Schule deinen Unterrichtsverpflichtungen als Referendar nachkommen oder wirst Du vom Unterricht freigestellt und musst bis zur erneuten Prüfung andere Aufgaben an der schule (Verwaltung) wahrnehmen.


Halt uns auf dem Laufenden!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: quicksand80 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2010 19:28:08

Hab mir das gerade mal alles von Anfang an durchgelsesen: Unglaublich!!! Ich glaube aber, dass du ganz gute Chancen hast. Ich meine, da scheint doch offensichtlich was schief gelaufen zu sein, wenn die nicht mal in der Lage sind, ein vernünftiges Protokoll anzufertigen. Ich denke, dass da Dinge fehlen oder nur unzureichend sind, kann dir nur zugute kommen! Ich leide grade wirklich mit dir...kann mir nur zu gut vorstellen, wie es dir gehen muss! Aber noch ist nicht alles verloren! Bleib dran und lass deinen RA alles Nötige für dich erledigen! Ich wünsche dir alles, alles Gute!!! Meld dich wieder!


Ich möchte dir ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: olkj Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2010 20:28:00

Mut machen: ein Prüfer kam 10 Minuten zu spät zu meiner mündlichen Prüfung. Das war allerdings im 1. Examen und ist ungefähr 100 Jahre her. Ich habe damals aufgrund des eindeutigen Formfehlers schriftlich Widerspruch eingelegt, wurde direkt nach Beginn des neuen Semesters von einer anderen Kommission erneut geprüft - gleiches Thema, und die Sache war gelaufen. Ohne den Formfehler wäre mein Widerspruch aussichtslos gewesen.
So lange es auch her ist: zu spät in eine Prüfung kommen geht sicher auch heute nicht.
Kopf hoch!
LG, olkj


Vielschichtigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2010 21:31:57

Abgesehen von den Vorkommnissen bei der Prüfung, die wirklich hanebüchen sind (man sollte sich fragen, ob nach erfolgter rechtlicher Würdigung noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachfolgen sollte), stelle ich mir andere Fragen:

Wie sind die Gespräche zum ausbildungsstand verlaufen?
Wie waren die Vornoten?
Wie die Examensarbeit?
Wie wurden die Unterrichtsbesuche bewertet?

Es stellt sich hier wirklich die Frage, ob die Prüfer nur konsequent ihrer Linie gefolgt sind und die bisherigen Leistungen als Grundlage genommen haben nach dem Motto: "Es macht wenig Sinn, den Anwärter in den Schuldienst zu übernehmen", oder ob der Vorlauf und die Prüfung zweimal völlig verschieden waren.

Gab es während der ausbildung Phasen, wo dir angeraten wurde, eventuell einen anderen Berufsweg einzuschlagen? Wenn ja, dann solltest du dich selbst bei erfolgreicher Klage überlegen, ob der Schuldienst wirklich der richtige Weg für dich ist.


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