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Forum: "Brauche Erklärung: Konrektor kommissarisch"

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Wenn neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 11:01:26

SL und stellv. SL nicht im Hause sind, mache ich die Vertretung und nicht der Dienstälteste, ich habe auch in den Ferien Dienst.


korrektneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2010 20:09:39

Wenn schon denn schon, der/die anwesende dienstälteste und ranghöchste Kollege /Kollegin ist automatisch Abwesenheitsvertreter/in.

Ist bei allen Behörden so geregelt.


Wie denn nun?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2010 09:33:44

Missmarpel schreibt: der Abwesenheitsvertreter ist der Dienstälteste, obendrüber schreibt merlot-lagrein, der kommissarische Kon ist Abwesenheitsvertreter.
Nun bin ich so weit wie zuvor
Ist übrigens "Dienstältester" nach Dienstjahren oder nach Jahren der Schulzugehörigkeit definiert? (Besp: 30 jahre im Dienst, seit 3 Jahren an der Schule; 15 Jahre im Dienst, 12 Jahre an der Schule)
Nach Rang brauchen wir an der GS nicht viel zu gucken, hier gibts nicht viele Ränge zu bekleiden


Dienstältesterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2010 10:57:15

richtet sich nach Dienstalter (also Beamtenzeit insgesamt).
rfalio


Wenn zwei Personenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2010 16:49:10

das gleiche Dienstalter haben, entscheidet die Zugehörigkeit zur Schule (so ist das auf jeden Fall bei uns).


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