Ich kenne es gar nicht anders, als dass KOnferenzen erst um 16.30 laufen, weil laut Schulgesetz den Elternvertretern die Möglichkeit der Teilnahme gegeben werden muss, ohne dass sie sich den ganzen Tag Urlaub nehmen müssen.
genau diesem Grund sind auch bei uns - auch Niedersachsen - alle Konferenzen erst ab 17.00 Uhr, bisher an rotierenden Tagen. Wir versuchen es jetzt mal wieder mit einem festen Konferenztag, mal sehen, wie lange das gut geht.
Dienstbesprechungen (ohne Eltern) werden auch mal in die Mittagspause oder früher am Nachmittag gelegt, ab 15.30 Uhr
sind auch Ganztagsschulen, trotzdem haben sie nicht unbedingt jeden Tag bis 16 Uhr Unterricht. Die Gesas beiuns haben immer dienstags nachmittags frei und entsprechend finden alle Konferenzen dann statt. Meines Wissens ist das eine Absprache mit den Kirchgemeinden, damit ein Nachmittag für den Konfirmandenunterricht frei bleibt.
Auch eine Lösung!
Ich habe den Eindruck, dass die Regelungen je nach Bundesland extrem verschieden sind, z.T. weil die Vorgaben aus dem Schulgesetz unterschiedlich sind.
In B-W gibt es kein Teilnahmeanspruch der Eltern bei Konferenzen. Daher müssen sie nicht so spät beginnen. Wir sind auch (teilweise) eine GTS. Es gibt einen festen Konferenztag (=Präsenztag), an dem keine Lehrer sondern nur Sozialpädagogen eingeteilt sind. (d.h. die Kinder haben genau wie an den anderen Tagen Betreuung bis 16/17 Uhr). Die Konferenzen beginnen in der Regel ca. um 14 Uhr.
.... ich bin schon aus BaWü. Trotzdem beginnen die Konferenzen erst ab 16.00 Uhr. Wir haben aber auch keinen Tag, der von den Sozis gestaltet wird, weil wir überhaupt keine an der Schule haben. Bei uns werden praktisch alle Nachmittagsangebote von den Lehrern gestellt. Inklusive Mittagspausenaufsicht, Hausaufgabenbetreuung etc. Das wird dann natürlich nur anteilsmäßig verrechnet, weil man ja weder Vor- noch Nachbereitung hat.
Wenn du aber genau deshalb daheim deinem Kind eine teure Betreuung bezahlen musst, obwohl du das eigentlich vermeiden wolltest und deshalb nur eine halbe Stelle gewählt hast, dann platzt einem schon mal die Hutschnur.
In B-W gibt es kein Teilnahmeanspruch der Eltern bei Konferenzen
Bei uns in Niedersachsen sind gewählte Elternvertreter bei Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen, Zeugniskonferenzen und Klassenkonferenzen geladen - und meistens auch anwesend.
Nur Dienstbesprechungen, Personalversammlungen etc. sind "elternlos". Deswegen müssen die o.a. Konferenzen eben später gelegt werden, (bei uns 17.00 Uhr) damit Eltern teilnehmen können. (rhauda schrieb das weiter oben schon)
Dass diese Regelung für Teilzeitkräfte lästig ist,kann ich verstehen, aber bei uns fordert es das Gesetz.
Die Elternvertreter sind Teil der Schulkonferenz, da sind dann auch gleich viele Lehrervertreter anwesend. (Am Gymnasium werden die Elternsitze mit den Sitzen der Schülersprecher geteilt).
Aber bei "normalen" Konferenzen dürfen i.d.R. gar keine anderen Personen als Lehrer dabei sein, weil Vertraulichkeit gilt. (Kann natürlich aufgehoben werden, muss aber nicht).
wenn wir aus irgendwelchen gründen denn schon mal ein elternteil mit in die konferenz einladen, dann nur zu einem bestimmten thema. (beispielsweise stellt sich der neue elternbeiratsvorsitzende vor etc.) danach muss er die konferenz aus gründen der vertraulichkeit verlassen.
(und irgendwie bin ich auch ganz froh drum...)
in NRW gibt es Elternbeteiligung bei Schulkonferenzen, Fachkonferenzen und Teilkonferenzen für Ordnungsmaßnahmen. Die SchuKo ist traditionell bei uns abends, aber alle anderen beginnen wir trotz Elternbeteiligung um 14:30 Uhr. Die Eltern, die sich hineinwählen lassen, wissen das - also kandidieren nur welche, die das mit ihrer Arbeit vereinbaren können.
Bei der Vorstellung, Eltern wären bei Zensurenkonferenzen dabei, kräuseln sich bei mir die Zehennägel - da herrscht bei uns absolute Vertraulichkeit! Wie lässt sich das denn mit dem Datenschutz vereinbaren?
uns (Nds) sitzen in den Zeugniskonferenzen für jede einzelne Klasse je 3 gewählte Eltern- und Schülervertreter. Sie erhalten zu Beginn der Konfererenz die Belehrung zur Schweigepflicht. Mehr kann man nicht tun.
Aber Vorschrift ist Vorschrift...