ist kein Genie, aber wir sind nur rund 800 Schüler.
Außerdem geht es mir gar nicht darum, sondern um den Bereich der Verantwortlichkeit.
Darum zur Klärung:
- Dieser Verdacht ist berechtigt bzw. naheliegend. Da würde ich auch hellhörig werden.
- Dieser Verdacht ist schwerwiegend.
- Dieser Verdacht berechtigt aber meines Erachtens keinen Lehrer, die Eltern zum Gespräch zu bitten und ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen.
- Dieser Verdacht berechtigt aber schon, weil er naheliegend ist - den SL darüber zu informieren.
- Der SL soll dem Verdacht nachgehen
Wenn ich den Eindruck hätte, es läge Sozialbetrug vor, würde ich wohl handeln, eben aber erst das Gespräch mit dem SL suchen und die Kompetenzen abklären, bevor es zu einem Elterngespräch käme.
Es geht mir einfach um die rechtliche Seite.
Dass Sozialbetrug nicht hingenommen werden kann, versteht sich wohl von selbst.