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Forum: "Klassenarbeiten - wann zurück und was dann?"

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@klexel und die anderenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: inskaltewasser Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.02.2011 05:26:01

Danke für eure Erklärungen.

An meiner Schule(RS+- RLP) müssen die Arbeiten unterschrieben werden. Ist die Berichtigung schlampig gemacht, lass ich die Berichtigung der Berichtigung auch nochmal abzeichnen.



bei uns...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.02.2011 12:23:42

so läuft es bei mir:

1. Ich korrigiere jetzt also die Arbeiten. Wie
schnell muss ich sie zurückgeben? Ist eine Woche okay?

Bei uns (Gym Thüringen) gibt es die Regelung von max. 2 Wochen zur Rückgabe.

2. Die Kinder haben dann die Arbeiten zurück. An der Schule ist es üblich, eine Berichtigung anfertigen zu lassen und sie von den Eltern unterschreiben zu lassen. Wie prüft ihr die Berichtigungen, das ist doch total zeitaufwändig??

In Mathe lasse ich die Berichtigung sofort im Unterricht machen. Und kontrolliere sie auh sofort. In den unteren Klassen geht das doch schnell. So kann ich mit jedem Schüler auch noch mal besprechen wo die Problem lagen.
In den höheren Klassen (10-12) Können die Schüler mir gerne ihre Berichtigung abgeben. Oder sie kommen zur Nachbesprechung in meine Studierzeit (Hilfangebot nach der Schule)

Unterschrift muss ich einfordern und renne entsprechend lange hinterher.

3. Wo lagert ihr die Klassenarbeiten danach? Bleiben sie in der Schule, oder gebt ihr sie den Kindern wieder mit? Müssen die aus rechtlichen Gründen bis zu den Zeugnissen aufgehoben werden?

Wir lagern die KAs in einem Lehrerzimmer. Dort sind Schübe wo ich sie pro Klasse ablege. Am Ene des SJ werden sie von der Schulleitung weggeräunt und gelagert.

burzline


ein Nachtragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: burzline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.02.2011 12:26:50

In höheren Klassen (von Fach zu Fach einzeln geregelt) nehmen die Schüler die Note nur zur Kenntnis und unterschreiben selber. Die Eltern bekommen die Note auf der Notenkartei zu sehen. Wenn die Eltern die KA dann einsehen wollen machen sie einen Termin zum Fachlehrersprechtag in der Schule.


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