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Forum: "ads mit hochbegabung und iso. rechtschreibschwäche"

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@sufrefapeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lisae Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.11.2010 17:45:50

Hier in Bayern wird sogar in HSU-Proben (4. Klasse) die richtige Antwort nicht gewertet, wenn falsch geschrieben, beispielsweise "Gehöhrknöchelchen" oder "kondensiren
Da muss ich dir leider widersprechen: Es gibt keinelei Verordnung, nach der in Bayern lediglich falsch geschriebene Wörter in HSU-Proben nicht gewertet werden dürfen. Um beim Beispiel zu bleiben: 'Gehöhrknöchelchen' würde bei mir gelten, nicht dagegen 'Gehörknöllchen', weil man da auch beim Lautlesen einen anderen Begriff bekommt. Ebenso wenig werden hier (in By) Rechtschreibfehler bei 'Aufsätzen' gewertet.

Ob jedoch die Darstellung eines jeden, wie es in seinem Bundesland zutrifft, für die eigentliche Fragestellung hilfreich ist, ist zweifelhaft. Interessant wäre es, wenn du als Fragesteller/in uns dein Bundesland mitteilst, dann könnten Kundige sich genauer dazu äußern, vor allem, was die rechtliche Situation angeht. Nach den bisherigen Beiträgen zu schließen, variiert die beträchtlich.
Gibt es nicht bei euch noch eine beratende Stelle, wie z.B. Beratungslehrer o.ä.?



zweifelhaft finde ich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.11.2010 18:19:49

wenn gute ideen nur in einem bundesland praktizierbar sein sollen bzw können benachbarte Kolleginnen inkl. elternschaft sicher konstruktive vorschläge (z.b. abschaffung von noten etc.) in den entsprechenden gremien wie schulkonferenz einreichen und mit der entsprechenden beharrlichkeit auch durchsetzen.

oder geht das auch nur in stadtstaaten?


baden-württembergneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hmatata Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2010 08:16:54

sorry das hätte ich wohl wirklich schreiben sollen.
ich möchte versuchen einen nachteilsausgleich zu bekommen,doch muss ich erst auf die schriftl. testergebnisse warten.ich habe diese woche einen termin mit ihrer lehrerin die da sicher unterstützen wird. sie ist sehr engagiert und lieb.bin gespannt welche ideen sie hat.
unsere ergotherapeutin möchte sich auch einige schulstunden ansehen um zu schauen was man "verbessern" könnte.
wüsste aber echt nicht was, sie sitzt ganz vorn,neben einem sehr ruhigen netten kind. die lehrer holen sie regelmäßig aus den "träumereien".
sie ist sooo ein tolles mädchen, hat soviele gute eigenschaften und jetzt muss ich erstmal schauen das der "druck" verschwindet und sie sich trauen kann zu zeigen was sie kann.
ich bin ja schon gottfroh das sie "nur" die ruhige version von ads hat und nicht (wie mein sohn) über tische stühle,bänke geht das macht es für alle leichter.
sie ist in der schulstunde einfach zu schüchtern, zurückhaltend und hat immer sorge etwas falsches zu sagen. in den pausen ist das nicht so da ist sie fröhlich,sehr offen und hilfsbereit. wenn sie sieht das andere kinder sich prügeln bekommen sie sofort einen vortrag über verbales auseinandersetzen. aber der stunde...nix.
soweit ich informiert bin gibt es in b-w den nachteilsausgleich doch erst wenn die noten mehr als 6 monate schlecht sind und eine lrs diagnose vorliegt,oder?fällt das ads dann mit in die entscheidung? kann man auch etwas mehr bearbeitungszeit und "nichtbenotung" in deutsch beantragen?sie ist unglaublich langsam und tut mir oft leid weil sie dann viele hausaufgaben mitbringt und oft fast 2 stunden damit verbringt,wenn sie dann noch üben muss bleibt doch keine zeit für andere aktivitäten


Jedenfallsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2010 17:24:44

ist es bei uns (Saarland) per Erlass geregelt, dass man die RS-Note "aus pädagogischen Gründen" aussetzen kann (das habe ich oben aber auch schon 2 Mal geschrieben). Darauf bin ich auch erst gestoßen, als meiner Schülerin KEIN LRS bescheinigt wurde und ich nach anderen Möglichkeiten geforscht habe. Frag doch mal in deiner Schule nach, die müssen das wissen. Grundsätzlich gilt doch immer: Bei guter pädagogischer Begründung ist erlaubt, was nicht verboten ist.


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