Das stimmt so pauschal nicht. Da mein Pensionsalter nicht mehr so weit entfernt liegt, habe ich mir das mal ausrechnen lassen und in bezug auf eine mögliche Rentenzahlung den Hinweis erhalten, dass die Rente sich nur pensionsmindernd auswirkt, wenn beide Zahlungsteile zusammen mehr als die berühmten 70% (= die höchstmögliche Pensionssumme) ergeben. Bei mir sind es knapp 60%, so dass meine "Rentenanwartschaft" in Höhe von mtl. etwa 105,-- € wohl gezahlt wird .