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Forum: "Wer darf Korrektheit Notengebung prüfen?"

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Wer darf die Korrektheit der Zensur prüfen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 18:26:28

In Nds. ist die rechtliche (juristische) Dimension im Erlass über „Zeugnisse in den allgemeinbild. Schulen“ klar geregelt.
1. Die Zensur gibt die Fachlehrerin. Sie kann weder von Klassenkonferenz noch von SL geändert werden. Allerdings gibt es ein Überprüfungsrecht der Klassenkonferenz bzw. der SL.

2. Wenn die Klassenkonferenz mehrheitlich oder die SL zur Auffassung kommen, dass die Lehrkraft
a) „einen Konferenzbeschluss über Grundsätze der Leistungsbewertung“ verletzt hat oder gegen
b) „Rechts- und Verwaltungsvorschriften“ oder
c) „allgemein anerkannte päd. Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe“ verstoßen hat
oder
d) „von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen ist“,
dann ist der Lehrkraft „Gelegenheit zur Stellungnahme“ zu geben.

3. Wenn nach der Stellungnahme kein Einvernehmen (in der Konferenz) erzielt wird, berichtet die SL der Schulbehörde und bittet um Überprüfung der Bewertung. Die Schulbehörde kann dann ggf. eine Weisung zur Änderung der Zensur geben.
Ob diese rechtliche Klärung auch in BW weiterhilft, weiß ich nicht, aber vielleicht findet sich Entsprechendes auch dort in den Zeugniserlassen.

Die kollegiale Dimension des geschilderten Problems ist vielschichtiger. Ich halte es für unkollegial, dass ohne Vorgespräche erst in der Konferenz die Lehrkraft mit den Zweifeln an ihren Zensuren konfrontiert und quasi in der Öffentlichkeit vorgeführt werden soll. Ich halte auch nichts davon, erst in der Klassenkonferenz aufzustehen und dann seinen Unwillen kundzutun. Deshalb sollte die SL im Vorab informiert werden. Sie ist ja nicht nur für die Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Vorgaben zuständig, sondern hat auch im Sinne der Fürsorgepflicht für ein entspanntes Arbeitsklima zu sorgen. In dem Sinne tätig zu werden, ist im übrigen auch Aufgabe des Schulpersonalrats.


Das ist aber mal sehr konkret!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 19:57:07 geändert: 11.02.2011 09:42:11

Vielen Dank! Ich werde dies sofort an meine Kollegin weitergeben und dann werden wir nach entsprechenden Erlassen für Baden-Württemberg fahnden.

Es ist jetzt tatsächlich so, dass beide Kollegen zu einem Gespräch beim Rektor gebeten wurden. Thema sollte die eigenmächtige Notenabänderung des Klassenlehrers sein (er hatte im Zeugnis bei drei Schülern einfach eine Note schlechter ausgewiesen )!!! Wie aber bereits befürchtet, wuchs sich das Ganze zu einer Diskussion über die Notengebung meiner Kollegin aus, die genau darlegen musste, wie sie ihre Noten bildet, ob dies für eine neunte Klasse angemessen sei und so weiter. Ich finde es jetzt sogar ganz furchtbar, dass dies nicht im Rahmen einer Klassenkonferenz stattfand, denn dann hätten wir ihr zumindest einen gewissen Rückhalt geben können.

Der Klassenlehrer wurde zwar angewiesen, die Zeugnisse jetzt neu auszustellen, sein unglaubliches Fehlverhalten kam jedoch nicht mehr zur Sprache. Das ist ein grauenvoller Zustand bei uns, der kaum noch zu ertragen ist, denn besagter Kollege führt sich derartig selbstherrlich und cholerisch auf, dass keine andere Lehrkraft auch nur wagt, gegen ihn aufzubegehren oder ihm die Stirn zu bieten. Der Chef ebenfalls nicht. Entweder ist er genauso eingeschüchtert wie wir alle oder er will keine Eklats provozieren(er ist erst seit diesem Schuljahr bei uns). Zudem sind die beiden befreundet. Aber das ist ein anderes Thema. Ich bin nur froh, dass ihr mich in die Lage versetzt, der Kollegin fundierte Kenntnisse über ihre Rechte und Pflichten weiterzugeben. Ich habe nämlich nicht vor, diese Situation länger stillschweigend mitzutragen!
Bin sehr froh, dass ich mich an euch wenden konnte!


Selbstherrlicher Kollegeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 20:15:20

Das geht ja nun einmal gar nicht! Natürlich können Fehler passieren, aber wissentlich eine Note abändern ist ein absolutes No-Go! Vermutlich könnte man, wenn man wollte, dagegen sogar dienstrechtlich vorgehen.

Keiner wagt, etwas gegen den Herrn zu sagen, der offenbar eine "Absägementalität" hat? Spiegelt sich für ihn ein hohes Leistungsniveau in möglichst schlechten Noten wieder? Das ist ja von vorvorgestern! Da kann der SL noch so sehr mit ihm befreundet sein, wenn sich mehrere über ihn beschweren, muss er zumindest mit ihm darüber sprechen. Und ihr anderen müsst gegen ihn zusammenhalten.


Zum Weitersuchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 20:44:28 geändert: 08.02.2011 20:45:06



Und speziell zur Notenbildung und Erlassen BWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 20:47:46

Erlasse und Verordnungen BW:
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1188960/index.html?ROOT=1146607,
z.B.: Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung)


@schulmamsellneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 21:10:15

Es hindert euch doch keiner, dem Kollegen bei der nächsten Gelegenheit mal ein paar Worte um die Ohren zu hauen und sich seine Einmischungen zu verbitten.


Hmmmm....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: emiliach Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 21:23:23 geändert: 08.02.2011 21:25:24

Schulmamsell, Du schreibst, dass besagter Klassenlehrer die Noten "zur Diskussion" stellen will, nicht wahr?

Was genau besagt das? Will er sie anzweifeln? Will er ein Feedback haben? Will er etwas unterstellen?

Solange nicht klar ist, was dieser Mensch will, würde ich mir erstmal keinen Kopf machen. "Zur Diskussion stellen" kann man Vieles, was ja auch per se ok ist. Und wenn die Fachlehrerin gemäß Vorgabe alles richtig gemacht hat, kann sie ihn doch geruhsam kommen lassen.... oder? Wenn sie echt vom Fach ist, sollte sie über mögliche Zweifel doch erhaben sein, bzw. zweifelnden Anmerkungen des besagten Klassenlehrers doch locker Paroli bieten können, oder?

Verstehe die Aufregung gerade net so wirklich.

LG
emmi

P.S.

Sorry, das mit der Notenabänderung habe ich jetzt erst gelesen. Aber ändert im Grunde nix an meinem Beitrag als Antwort auf den Eingangsbeitrag. LG


vielleichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 21:26:10

einfach mal das ganze forum lesen emmi? der kollege HAT die noten ja schon geändert...
das steht aber erst auf seite 2 des forums....

skole


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