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Forum: "Wer darf Korrektheit Notengebung prüfen?"
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| Das ist aber mal sehr konkret! | | von: schulmamsell
erstellt: 08.02.2011 19:57:07 geändert: 11.02.2011 09:42:11 |
Vielen Dank! Ich werde dies sofort an meine Kollegin weitergeben und dann werden wir nach entsprechenden Erlassen für Baden-Württemberg fahnden.
Es ist jetzt tatsächlich so, dass beide Kollegen zu einem Gespräch beim Rektor gebeten wurden. Thema sollte die eigenmächtige Notenabänderung des Klassenlehrers sein (er hatte im Zeugnis bei drei Schülern einfach eine Note schlechter ausgewiesen )!!! Wie aber bereits befürchtet, wuchs sich das Ganze zu einer Diskussion über die Notengebung meiner Kollegin aus, die genau darlegen musste, wie sie ihre Noten bildet, ob dies für eine neunte Klasse angemessen sei und so weiter. Ich finde es jetzt sogar ganz furchtbar, dass dies nicht im Rahmen einer Klassenkonferenz stattfand, denn dann hätten wir ihr zumindest einen gewissen Rückhalt geben können.
Der Klassenlehrer wurde zwar angewiesen, die Zeugnisse jetzt neu auszustellen, sein unglaubliches Fehlverhalten kam jedoch nicht mehr zur Sprache. Das ist ein grauenvoller Zustand bei uns, der kaum noch zu ertragen ist, denn besagter Kollege führt sich derartig selbstherrlich und cholerisch auf, dass keine andere Lehrkraft auch nur wagt, gegen ihn aufzubegehren oder ihm die Stirn zu bieten. Der Chef ebenfalls nicht. Entweder ist er genauso eingeschüchtert wie wir alle oder er will keine Eklats provozieren(er ist erst seit diesem Schuljahr bei uns). Zudem sind die beiden befreundet. Aber das ist ein anderes Thema. Ich bin nur froh, dass ihr mich in die Lage versetzt, der Kollegin fundierte Kenntnisse über ihre Rechte und Pflichten weiterzugeben. Ich habe nämlich nicht vor, diese Situation länger stillschweigend mitzutragen!
Bin sehr froh, dass ich mich an euch wenden konnte! |
| Hmmmm.... | | von: emiliach
erstellt: 08.02.2011 21:23:23 geändert: 08.02.2011 21:25:24 |
Schulmamsell, Du schreibst, dass besagter Klassenlehrer die Noten "zur Diskussion" stellen will, nicht wahr?
Was genau besagt das? Will er sie anzweifeln? Will er ein Feedback haben? Will er etwas unterstellen?
Solange nicht klar ist, was dieser Mensch will, würde ich mir erstmal keinen Kopf machen. "Zur Diskussion stellen" kann man Vieles, was ja auch per se ok ist. Und wenn die Fachlehrerin gemäß Vorgabe alles richtig gemacht hat, kann sie ihn doch geruhsam kommen lassen.... oder? Wenn sie echt vom Fach ist, sollte sie über mögliche Zweifel doch erhaben sein, bzw. zweifelnden Anmerkungen des besagten Klassenlehrers doch locker Paroli bieten können, oder?
Verstehe die Aufregung gerade net so wirklich.
LG
emmi
P.S.
Sorry, das mit der Notenabänderung habe ich jetzt erst gelesen. Aber ändert im Grunde nix an meinem Beitrag als Antwort auf den Eingangsbeitrag. LG |
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