Eben diese 4. Möglichkeit (Nichtabgabe) ist eben definitiv ausgeschlossen. Es gibt bei geheimen Abstimmungen nur gültige und ungültige Stimmen.
Z. B. bei der Wahl des Lehrerrates dürfen die Beteiligten max. drei Namen auf einer Namensliste ankreuzen. Gültig sind folglich alle Wahlzettel auf denen kein Name, ein, zwei oder drei Namen angekreuzt sind. Ungültig kann der Stimmzettel nur werden, wenn der Zettel durchgekreuzt wird, mehr als 3 Namen angekreuzt werden oder zusätzliche Namen hinzugesetzt werden. Bei Nichtabgabe eines Stimmzettels muss die Wahl wiederholt werden. Der Wahlleiter kann ja nicht wissen, ob ein Zettel verloren gegangen oder nicht abgegeben worden ist.
Korrekterweise werden also erst einmal alle Stimmzettel gezählt. Das Zählergebnis muss der menge der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder des Kollegiums entsprechen. Danach kann die Auswertung beginnen und die Stimmen für die einzelnen Kandidaten ausgezählt werden. Tauchen Wahlzettel mit mehr als drei Kreuzen (oder oder) auf, werden sie als ungültige Stimmen gezählt. Die Summe der gültigen und ungültigen Wahlzettel muss der Gesamtzahl der abgegebenen Wahlzettel entsprechen.
PS Ich weiß selbst, dass das nich immer so stringent gehandhabt wird. Sollte es aber vor dem Hintergrund, welche Bedeutung dem Lehrerrat in NRW ab 2012 zukommt. Wäre ärgerlich wenn dessen Legitimation im Nachgang wegen Formalia abhanden käme.