|
Forum: "Zeugnisnoten abändern durch Schulleitung"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Fragen über Fragen | | von: rhauda
erstellt: 17.03.2011 20:27:40 geändert: 17.03.2011 20:31:28 |
Sollte der Schulleiter wirklich an der Note zu kritteln haben, sollte man ihm folgende Fragen stellen:
Anhand der Kerncurricula gibt es bestimmte Kompetenzen, die der Schüler für ein Ausreichend erreichen muss (die kann man genau aufzählen mit KK in der Hand). An welcher Stelle hat der Schüler nach Meinung des Schulleiters bewiesen, dass er diese Kompetenzen erreicht hat? Woran kann der Schulleiter dies erkennen?
Wenn die Note des Schülers nach oben verändert weden muss, müssten im Nachklang auch alle anderen Noten von Schülern dieser Klasse verändert werden, um die Gerechtigkeit wieder herzustellen. Möchte der Schulleiter das selbst tun, oder solltest du den Fall der Klasse vorstellen und über Zensuren völlig neu diskutieren lassen?
Damit die solche eine Fehleinschätzung demnächst nicht mehr unterläuft, möchte der Schulleiter in Zukunft alle deine Klassenarbeiten gegenprüfen? Du legst auf jeden Fall gesteigerten Wert auf seine Zweitkorrektur. Schließlich möchtest du nicht noch einmal so gravierend falsch liegen und profitierst gerne von seinem Informationsvorsprung.
Wenn die Arbeitnehmer in der Gegend feststellen, dass die gegebenen Note nicht mit den zu erwartenden Kenntnissen und Fertigkeiten (pädagogisches Neusprech: KOmpetenzen) übereinstimmt, darfst du ihn an den Schulleiter verweisen, der das Zustandekommen der Note erklärt?
Ehrlich. Den würde ich so abnerven mit Bettelei um Beurteilungshilfe, dass der sich das beim nächsten mal dreifach überlegt, ob er dir in der Notengebung dazuwischenpfuscht. Ständiges Bitten um Hopitation und Beratung, Vorlegen von Klassenarbeiten mit Bitte um Gegenkorrektur, Bitte um Beratung bei der Notenfindung, Bitte um HIlfe bei der Erstellung von Prüfungen und Klassenarbeiten, dann immer drei Mal nachfragen. Und auf jeden Fall: Schulleiter als zweitprüfer bei allen mündlichen Prüfungen in deinem Fach |
| :) | | von: kunoschlonz
erstellt: 18.03.2011 05:29:17 |
Ihr habt wirklich viele gute Tipps...
Ich habe auch dem SL schon gesagt, dann würde ich allen Schülern eine bessere Note geben, davon war er nicht so begeistert gewesen :)
Das Problem ist, dass der Schüler in Klasse 9 schon sitzengeblieben wäre und pädagogisch versetzt wurde. Er hatte damals schon in Physik ne 5. Und ich glaube, ich habe auch gegen die pädagogische Versetzung gestimmt.
Der Schüler ist zwar psychisch krank, dies ist scheinbar auch attestiert, nur diese Krankheit hat meiner Meinung nach nichts mit einer Leistungsverweigerung zu tuen...
Dieser Schüler darf sich scheinbar alles rausnehmen und darf Kollegen beleidigen, auch ich bekam mal das liebe Wort Arschloch von ihm zu hören. Und diese netten Beleidigungen hört jeder, der Leistung von ihm verlangt.
Und jetzt soll er halt nen Abschluss bekommen, weil er sonst keinen bekommen würde.
Der Klassenlehrer möchte keinen Hartz 4-Fall erzeugen und seine Praktikumszeugnisse sollen auch immer gut gewesen sein.
--> Wobei, was passiert, wenn er zu seinem Lehrherrn oder in der Berufsschule genauso austickt wie bei uns? Das habe ich den Klassenlehrer auch gefragt. Er sagte dann nur, dass dies nicht unser Problem wäre. Gute Antwort, gell!
|
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|