transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 15 Mitglieder online 25.11.2024 00:26:30
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Zeugnisnoten abändern durch Schulleitung"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 4 >    >>
Gehe zu Seite:
Fragen über Fragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2011 20:27:40 geändert: 17.03.2011 20:31:28

Sollte der Schulleiter wirklich an der Note zu kritteln haben, sollte man ihm folgende Fragen stellen:

Anhand der Kerncurricula gibt es bestimmte Kompetenzen, die der Schüler für ein Ausreichend erreichen muss (die kann man genau aufzählen mit KK in der Hand). An welcher Stelle hat der Schüler nach Meinung des Schulleiters bewiesen, dass er diese Kompetenzen erreicht hat? Woran kann der Schulleiter dies erkennen?

Wenn die Note des Schülers nach oben verändert weden muss, müssten im Nachklang auch alle anderen Noten von Schülern dieser Klasse verändert werden, um die Gerechtigkeit wieder herzustellen. Möchte der Schulleiter das selbst tun, oder solltest du den Fall der Klasse vorstellen und über Zensuren völlig neu diskutieren lassen?

Damit die solche eine Fehleinschätzung demnächst nicht mehr unterläuft, möchte der Schulleiter in Zukunft alle deine Klassenarbeiten gegenprüfen? Du legst auf jeden Fall gesteigerten Wert auf seine Zweitkorrektur. Schließlich möchtest du nicht noch einmal so gravierend falsch liegen und profitierst gerne von seinem Informationsvorsprung.

Wenn die Arbeitnehmer in der Gegend feststellen, dass die gegebenen Note nicht mit den zu erwartenden Kenntnissen und Fertigkeiten (pädagogisches Neusprech: KOmpetenzen) übereinstimmt, darfst du ihn an den Schulleiter verweisen, der das Zustandekommen der Note erklärt?

Ehrlich. Den würde ich so abnerven mit Bettelei um Beurteilungshilfe, dass der sich das beim nächsten mal dreifach überlegt, ob er dir in der Notengebung dazuwischenpfuscht. Ständiges Bitten um Hopitation und Beratung, Vorlegen von Klassenarbeiten mit Bitte um Gegenkorrektur, Bitte um Beratung bei der Notenfindung, Bitte um HIlfe bei der Erstellung von Prüfungen und Klassenarbeiten, dann immer drei Mal nachfragen. Und auf jeden Fall: Schulleiter als zweitprüfer bei allen mündlichen Prüfungen in deinem Fach


:)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2011 05:29:17

Ihr habt wirklich viele gute Tipps...

Ich habe auch dem SL schon gesagt, dann würde ich allen Schülern eine bessere Note geben, davon war er nicht so begeistert gewesen :)

Das Problem ist, dass der Schüler in Klasse 9 schon sitzengeblieben wäre und pädagogisch versetzt wurde. Er hatte damals schon in Physik ne 5. Und ich glaube, ich habe auch gegen die pädagogische Versetzung gestimmt.
Der Schüler ist zwar psychisch krank, dies ist scheinbar auch attestiert, nur diese Krankheit hat meiner Meinung nach nichts mit einer Leistungsverweigerung zu tuen...

Dieser Schüler darf sich scheinbar alles rausnehmen und darf Kollegen beleidigen, auch ich bekam mal das liebe Wort Arschloch von ihm zu hören. Und diese netten Beleidigungen hört jeder, der Leistung von ihm verlangt.

Und jetzt soll er halt nen Abschluss bekommen, weil er sonst keinen bekommen würde.
Der Klassenlehrer möchte keinen Hartz 4-Fall erzeugen und seine Praktikumszeugnisse sollen auch immer gut gewesen sein.
--> Wobei, was passiert, wenn er zu seinem Lehrherrn oder in der Berufsschule genauso austickt wie bei uns? Das habe ich den Klassenlehrer auch gefragt. Er sagte dann nur, dass dies nicht unser Problem wäre. Gute Antwort, gell!




Vorsicht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2011 10:14:44

Bislang war ich auch der Ansicht, dass der SL nicht einfach deine Note abändern darf, um einem Schüler den Abschluss zu gewähren. Aber einige Sätze im letzten Post machen mich doch stutzig. Wenn der Schüler attestiert psychisch krank ist und schon aus pädagogischen Gründen versetzt wurde, hat das Ganze ja eine Vorgeschichte. Vielleicht ist sowohl die Zensurenkonstellation als auch das psychische Befinden des Schülers vergleichbar wie im letzten Jahr. Da man damals den Schüler versetzt hat, warum sollte man es nicht auch wieder machen?

Es gibt Kinder, die in der Schule eine Katastrophe sind, aber hinterher im Berufsleben ihren Weg gehen. Ich kenne solche Fälle und kann deshalb dem SL zustimmen (auch wenn ich nicht verstehe, warum das nicht in einer Klassenkonferenz gemeinschaftlich besprochen wird).


weil...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2011 11:07:58

der Schüler dann einen Realschulabschluss geschenkt bekommt. Ich habe mich mal informiert: Französisch 6, Physik 5, Erdkunde 5. Die anderen Noten habe ich noch nicht.

Wie will man dies rechtfertigen?

wie gesagt, habe ich letztes Jahr auch gegen die pädagogische Versetzung gestimmt, und ob eine Krankheit einen Realschulabschluss rechtfertigt, weiß ich nicht....

Dass der Schüler arbeiten kann, hat er in HÜs bei mir gezeigt, dort hat er 2 mal ne 3 geschrieben. Aber der Rest war alles 5 oder 6!


Wasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2011 11:11:20

ich nicht verstehe - die Frage kam weiter oben schon mal:
Der Schüler hat doch auf jeden Fall schon seinen HS-Abschluss durch die Versetzung in die 10., steht also doch nicht ohne jeglichen Abschluss da, oder???


Mein Reden!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: trinche Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2011 15:37:39

Nach 10 möglicherweise den erweiterten Hauptschulabschluss. Wobei er schon an den Abschlussprüfungen teilnehmen muss...bist du sicher, dass es immer noch automatisch mit Versetzung einen HS-Abschluss gibt? Bin mir grad unsicher...

Realschulabschluss mit 6/5/5?
Halleluja!

Die Kopfnoten von dem Kerlchen würden mich mal interessieren...


Legtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2011 17:21:12

nicht die Klassenkonferenz die Noten fest? So ist es zumindest bei uns.

LG

Hesse


Derneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2011 18:15:44

Schüler wäre in Klasse 9 sitzengeblieben, bekam aber die Versetzung aus pädagogischen Gründen, also hat er das Klassenziel der Stufe nicht erreicht und damit keinen Hauptschulabschluss.

Er bekommt, wenn es nach der SL geht, ja nicht die tollen Noten in Franz, Physik oder EK. Sie sollen ja bestimmt geschönt werden und das möchte ich halt nicht mitmachen....

Krankheit hin oder her!

Ich denke, dass er in einigen anderen Fächern genauso toll ist.

Kopfnoten gibts auf dem Abschlusszeugnis in RLP nicht....


Hä???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.03.2011 18:22:16

Er hat eine Versetzung in die 10. Klasse bekommen - aus was auch immer für Gründen.
Auf dem Zeugnis steht das doch nicht drauf, oder??

Also in Nds. gilt dann: versetzt ist versetzt.

Und damit hätte er den HS-Abschluss.

Was du schreibst klingt wie:
ein bisschen versetzt =
ein bisschen schwanger

Das muss doch in euerem BL irgendwie geregelt sein. Wofür wird ein Schüler versetzt, wenn die Versetzung nicht zählt????
Ich kann das alles nicht glauben.


Warum wird das Problem jetzt diskutiert?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2011 09:56:15

Hey Kuno,

wenn ihr bereits jetzt über diese Problematik diskutiert, dann doch bestimmt aus gutem Grund:
Wollte der SL den Problemfall einfach loswerden, dann hätte er, wenn es wirklich soweit ist die Noten geändert - Tatsachen geschaffen und Euch hinterher bestmöglich beschwichtigt.

Wenn er bereits jetzt Andeutungen gemacht hat und so die Problematik öffentlich macht, dann doch sicher mit guten Gründen:

Variante A:
Ihr macht Eure Noten bombensicher und seid Euch Fachlehrer alle einig und nutzt alle Gelegenheiten, um die Nichteignung des Schülers zu dokumentieren. Dann nimmt er von seinem Plan Abstand und verweist auf die geschlossene Lehrermeinung.

Variante B:
Er bringt Euch zum zweifeln und mehrere zum Umfallen - dass Sie nicht die Verantwortung für eine verbaute Zukunft übernehmen wollen und dann schützt er anschließend den einen Kuno oder die beiden Lehrer vor der Belastung der Verantwortung ...

Du solltest dir also nicht die Frage stellen kann oder darf dein SL deine Note ändern oder wie könntest du dies verhindern.
Sondern du solltest dich fragen, ist der Fall des Schülers so speziell, dass du deine Vorstellung von den Ansprüchen an den Realschulabschluss und dein Empfinden von Gerechtigkeit nicht verlierst, wenn er seinen Abschluss "geschenkt" bekommt.
Mit den Argumenten die du dabei findest oder die dir fehlen wirst du sicher bei deinen Kollegen die entsprechende Zustimmung finden.

Und wenn es ganz schief läuft:
Rhaudas Vorschläge sind doch glänzend um deine dann aufkommende Wut zu kanalisieren und deinem Schulleiter auf korrektem Weg seine neu übernommene Verantwortung aufzuzeigen ...


<<    < Seite: 2 von 4 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs