Ich sehe das auch so. Dass man in NRW Hausaufgaben nicht benoten darf, ist ja nichts Neues. Aber auch ohne Kopfnoten kann man mangelhaften Fleiß ahnden: Der Schüler kann sich z.B. bei der Besprechung der Hausaufgaben nicht beteiligen, er kann weiterführende Aufgaben nicht erledigen usw. - dafür kann ich entsprechende Noten geben. Außerdem kann ich aufs Zeugnis eine entsprechende Bemerkung schreiben.
Bei Klassen mit einer besonders schlechten "Hausaufgabenmoral" nehme ich auch gern Teile von alten Hausaufgaben mit in die Arbeit...
Ich denke, der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass Kinder, deren Eltern nicht bei den Hausaufgaben helfen, noch zusätzlich mit einer schlechten Note bestraft werden.