Bei uns in Niedersachsen gibt es eine eindeutige Richtlinie:
Wenn menr als 30% der Arbeiten mangelhaft oder ungenügend sind,
# muss die Arbeit wiederholt werden
ODER
# man beantragt bei der Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung. Dann wird bei entsprechender Begründung die Arbeit doch gewertet. Gibt es das bei Euch nicht?
Ich kenne durchaus Situationen, auch nach 20 Jahren im Dienst, wo man als Lehrkraft einfach komplett ins KLo greift und einfach einmal eine Arbeit schlecht konzipiert hat, die Arbeit viel zu umfangreich war oder wo man bei ehrlicher Betrachtungsweise sagen muss, dass man einfach schlecht vorbereitet hat - aus verschiedenen Gründen.
Das ist aber eher seltener der Fall. Die häufigste Ursache für Arbeiten unterm Strich ist mangelnder Lernwille oder eine VBielzahl von Schülern, die schon das vorherige Schuljahr nur durch Ausgleichsregelung mit viel Wohlwollen geschafft haben.
Wenn ARbeiten einigermaßen gut konzipiert sind, das heißt, wenn sowohl Reproduktion als auch Anwendung als auch Transfer drin sind, lässt sich doch das mit dem mangelnden Lernwillen gut eruieren.
Man betrachtet die Aufgaben, wo halt nur reproduktiv gearbeitet werden musste, und schaut sich an, wie die ausgefallen sind. Wenn da nix läuft, dann ist doch klar, woran es liegt.
Einfach gesagt, wenn man die Schüler einen auswendig zu lernenden Grundsatz oder eine Formel in Physik oder Biologie aufschreiben lässt und nicht einmal der nicht gekonnt, dann ist doch klar, warum nicht angewendet werden konnte oder gar Transfer geleistet.
Dann ist es doch kein Problem, die Arbeit mit der entsprechenden Begründung zur Genehmigung vorzulegen und in die Wertung zu nehmen.
Bei den ständigen Wiederholungen von Arbeiten tut sich außerdem ein anderes Problem auf. Wir hatten eine außergewöhnlich lernunwillige KLasse. Die sagte mir in einer Vertretungsstunde ienmal: "Warum sollen wir uns Stress machen, wir wiederholen die Arbeit doch sowieso. Und dann wird sie sogar noch leichter."