geht bei der Frage doch nicht nur um Geld und Aufwandsentschädigung.
Du musst Nebentätigkeiten zumindest anzeigen, damit dein Dienstherr beurteilen kann, ob diese Tätigkeit evtl. so zeitraubend ist, dass sie deine eigentliche Tätigkeit als Lehrer negativ beeinflussen kann.
Der Unterschied liegt dann lediglich darin, ob auch eine Genehmigung erfolgen muss. Aber das findest du ja alles oben in den Links.
Wenn es so kompliziert ist, warum fragst du nicht einfach selber bei der LSchb nach?? Du hast mit einem Abstand von ein paar Monaten 2x diese Frage im Forum gestellt. Da hätte ich in der Zeit schon längst angerufen. Muss ja eine sehr geheimnisvolle Tätigkeit sein.
Und solange du uns nicht schreibst, in welchem Bundesland du lebst, stochern wir hier doch auch nur im Nebel.