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Forum: "Beförderung Elternzeit"
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| . | | von: feul
erstellt: 24.07.2011 10:42:43 geändert: 24.07.2011 10:44:17 |
ich kenn ja die rechtliche situation bei euch in deutschland nicht, und bei uns gibts konrektoren nicht. aber ich versuch mal, mir folgendes vorzustellen:
angenommen, es gibt nur zwei mögliche bewerber für die stelle, einmal weiblich und einmal männlich.die weibliche hätte (aufgrund irgendwelcher zusatzausbildungen, befähigungen etc) die weitaus besseren chancen die stelle zu erhalten. allerdings: sie ist in karenz/elternzeit wie auch imemr und dürfte sich NICHT bewerben. käme sie 2 jahre später zurück, hätte sie (falls der andre bewerber etwa das gleiche alter hat) nie mehr wieder eine chance, sich an ihrer schule für das amt zu bewerben. pech gehabt, da kinder in die welt gesetzt (was der männliche bewerber ja nicht muss).
insofern finde ich die regelung, auch in eltrenzeit ansuchen zu können, durchaus korrekt (und ich hätte es unhöflicherweise auch so gemacht) |
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