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Forum: "Wie sehr darf man als Referendar Schüler an sich heranlassen?"

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Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 15:30:12

die Initiatorin dieses Threads ist doch eine ReferendaRIN.
Ich denke, feul, dass deine mit Recht gefürchtete Problematik hier kein Thema ist.


Hilfeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 16:13:55

holen ist für Dich unbedingt notwendig, ich sehe aus Erfahrung hier ebenfalls die Gefahr, dass Du instrumentalisiert wirst. Außerdem bist Du aus meiner Sicht verpflichtet, mit den Eltern zu sprechen, da Gefahr für die Gesundheit der Schülerin besteht. Wenn diese sagt, dass sie Angst vor den Eltern hat, kannst Du zu diesem Gespräch auch die Schulpsychologin dazuholen. Ich habe so gute Erfahrungen gemacht. Vorher solltest Du dem Mädchen aber auch erklären, was Du zu tun vorhast. Mit dem Gefühl / Vorwurf des Vertrauensbruchs musst Du leider leben und für das Mädel ists am Ende besser so.
Aber wir als Lehrer können nicht therapieren. So gern wir auch würden.
Viel Erfolg


Sich ganz klar abgrenzen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 17:10:14

Ich kann wie schon andere hier nur nochmals betonen, dass du dich abgrenzen musst und der Schülerin klar sagen musst, dass sie professionelle Hilfe braucht und du auch mit anderen über ihre Probleme reden musst. Ich würde an deiner Stelle mit meiner Mentorin, den Ausbildern allgemeines Seminar, der KL und der SL Rücksprache nehmen. Diese müssten dann weitere Schritte unternehmen. Die Eltern müssen auf jeden Fall informiert werden, da die Schülerin minderjährig ist.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 19:37:37

Die Eltern müssen nicht informiert werden. Das kann sogar kontraproduktiv sein.
Wenn z. B. eine 14-Jährige eine Abtreibung vornimmt oder sich einer Hilfestelle für vergewaltigte Mädchen anvertraut, müssen die Eltern auch nicht informiert werden.


@darumichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 20:27:00

Reicht dir als Threadstarterin nun die Auswahl an Meinungen?
Kommst du aktuell weiter?
Wie hat sich der Fall entwickelt?


Ärzteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 20:34:39

unterliegen der Schweigepflicht, die Nummer gegen Kummer ist anonym, aber was in der Schule passiert, geht auch die Eltern etwas an.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 21:21:19

du hast recht. aber ich hab eben nur auf die überschrift geschaut
aber trotzdem war auch für mich als lehrerIN dieser fall interessant


Frage:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 21:52:43 geändert: 22.08.2011 21:53:19

Würdest du für eine Steuerberatung zu deinem Bankkaufmann gehen?
Oder mit einem komplizierten Bruch zu einem Augenarzt?
Wenn du das tätest, würden die guten Bankberater und Augenärzte deinen Fall ablehnen und dich höchstens weiter verweisen and die entsprechenden Fachleute.

Es ist schon so, dass Lehrer manchmal so etwas wie "Allmachtsphantasien" entwickeln, zumindest in den ersten Jahren. Man ist häufig nicht vor dem Stolz gefeit, der einen befällt, wenn ein Schüler einem eben ganz besonders vertraut.

Mit der Erfahrung steigt dann das Bewusstsein, dass man für bestimmte Fälle eben nur als Vermittler zuständig ist, aber nicht als Problemlöser.
Also: Finger weg von der Sache und an Profis weitergeben.


Danke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: darumich Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.08.2011 23:59:10

für eure vielen Antworten.

Der "Fall" hat sich heute nicht wirklich weiter entwickelt, ich habe sie heute nicht angesprochen und sie mich auch nicht. Es war ja auch erst der erste Schultag (in Sachsen sind die Ferien vorbei), ich wollte ihr etwas Zeit geben um den ganzen organisatorischen Kram zu erledigen, usw.
Ich werde sie morgen ansprechen und ihr sagen, dass ich ihr gerne zur Verfügung stehe, wenn sie reden möchte und das okay ist, solange das in einem gesunden (für beide Seiten) Rahmen bleibt und ich ihre Eltern informieren werde. Bzw da werde ich ihr wohl die Chance lassen, dass selbst zu tun (ihre Eltern sollen sich in dem Falle dann telefonisch mit mir in Verbindung setzen, damit ich Gewissheit habe) oder wenn sie will, kann sie in dem Gespräch mit den Eltern auch dabei sein, oder ich rede mit den Eltern allein. Wie sie sich da entscheidet weiß ich noch nicht, allerdings vermute ich, wählt sie die letztere Variante.
Und ich werde mit dem Schulsozialarbeiter sprechen um mir selbst Rat zu holen.
Ich kann und werde diese "Verantwortung" für sie nicht weiter tragen und ich bin ja auch gar nicht in der Lage ihr wirklich zu helfen. Und ich werde mit ihr auch noch über das Thema Therapie oder ähnliches sprechen.

Ist das soweit okay?

Nochmals danke, für all eure Antworten...

VG
Darumich


@ darumichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.08.2011 15:05:02

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das alles vor den großen Ferien passiert.
Dann würde ich jetzt erstmal den Klassenlehrer informieren, damit er Bescheid weiß.

Von mir aus würde ich die Schülerin höchstens ganz behutsam und allgemein ansprechen; Du weißt ja nicht, was sich während der Ferien getan hat.
Gehe also nicht freiwillig in die "Instrumentali- sierungsfalle", sondern laß im Zweifel die Schülerin auf Dich zukommen. Was dann an Möglichkeiten besteht, haben Dir ja die anderen schon geraten.

Einen schönen Schuljahresbeginn und viel Erfolg!

Hesse


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