Was hier geschrieben wurde, ist zum Großteil richtig.
Du kannst definitiv Probleme bei der Einstufung in Bezug auf Deine künftige private (!!!) Krankenversicherung bekommen, wenn Du eine Psychotherapie absolviert hast. Die gesetzliche KV hat im Gegensatz dazu nicht mal den Hauch eines Rechtes danach zu fragen und wird es auch nicht tun.
Die Frage ist jetzt eher, worum es Dir geht? Willst Du die Einsparpotenziale der PKV (privaten Krankenversicherung) um jeden Preis nutzen? Wenn ja, dann würde das bedeuten, dass Du infolge der Psychotherapie womöglich mit einem sogenannten Risikozuschlag "belegt" werden würdest, der in unbestimmter Höhe ausfallen kann.
Willst Du die Psychotherapie um Deiner selbst Willen aber durchziehen wollen, empfehle ich Dir, Dich gesetzlich zu versichern. Die gesetzliche Versicherung verbietet es, nach sog. "Vorerkrankungen" zu fragen und muss jeden versichern, der sich bei ihr anmeldet.
Der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Versicherung ist schlicht der, des zu versichernden Risikos. Die PKV bemisst ihren Beitrag nach Deinem "Gesundheitszustand", die GKV schlicht nach Deinem Einkommen. Wie Du weißt, Leonie, bin ich selbständig und bin GKV versichert. Ich zahle jeden Monat ein hübsches Sümmchen an meine Krankenkasse und zahle mein Kranheitsausfallgeld zudem noch privat ein. ABER: Auch ich bin rundum versichert und kann mich bis jetzt über die Versorgung nicht beklagen.
Es ist ein Dschungel, durch den man sich durchwühlen muss, keine Frage, aber in Sachen Psychotherapie machen nur die PKV´s diesen unangemessenen Stress, die GKV`s dürfen diesen qua SGB nicht machen.
LG
emmi