jemand wüsste vielleicht, wo man das Recht auf Pause nachlesen
könnte. Da unser SL das häufiger so macht, müsste ihm der
Lehrerrat vll. mal Entsprechendes unter die Nase halten.
Nebenbei: Was mich auch ärgert: Unsereiner hält durch bis zum
bitteren Ende, andere verlassen solche Veranstaltungen, sobald
sie sich in die Teilnehmerliste eingetragen haben. Nach ein,
zwei Stunden leeren sich die Reihen doch auffällig, und das
auf so ziemlich jeder Fortbildung. Die sagen ganz frech: "Ich
habe heute bis 14 Uhr Unterricht, also habe ich dann
Feierabend!"
Soweit ich weiß, stehen dir arbeitsrechtlich gesehen nach 5 (Zeit-)Stunden 30 Minuten Pause zu. Mehr gibt es auch in anderen Berufen nicht - es sei denn man hat innerbetrieblich weitere Absprachen getroffen.
AN müssen nach viereinhalb (4,5) Stunden eine mindestens halbstündige Pause einlegen. Dies ist eine verpflichtende Muss-Bestimmung. Der AG muss die pause ermöglichen und der AN muss sie nehmen. Der AN darf nicht einmal nach eigenem Ermessen auf die Pause verzichten, um ggf. so früher Feierabend machen zu können.
Grundlegendes Problem am Lehrerberuf ist die Arbeitszeitmessung. Nach 4 Schulstunden am Stück müsste es eigentlich eine Freistunde geben. Daran hat aber auch niemeand ein Interesse. Die alten bis in die 70er-Jahre geltenden Stundenpläne, die nach drei Stunden eine halbstündige Hofpause vorsahen, waren arbeitsrechtlich unanfechtbarer.
Zwischen der letzten Unterrichtsstunde und einer Dienstbesprechung, Konferenz, Personalratsversammlung oder Fortbildung muss eine halbstündige pause gewährt werden. Die fahrtzeit zu einer Fortbildung, zu der man ja abgeordnet wird, ist Arbeitszeit - für den der fährt. Mitfahrer bekommen nur die Hälfte der Fahrtzeit als Arbeitszeit angerechnet.
hatte ich im Kopf. Also müsste wohl der Lehrerrat mit unserem
SL sprechen.
Konferenzen etc. fangen bei uns direkt nach Unterrichtsschluss
an, allerdings gestalten in der Regel die letzten
Geburtstags"kinder" ein Buffet, sodass wir dadurch doch erst
einmal eine Art Mittagspause haben.
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Ob das so sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten. Das ist jedenfalls die gesetzliche Grundlage. Auf jeden Fall muss also vor einer Lehrerkonferenz im Anschluss an den Unterricht eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.
Die Pausen im Laufe des Schulvormittags sind in der Regel arbeitsrechtlich gesehen ( und auch "gefühlt" ) keine Pausen.
Arbeitszeitgesetz gilt nur eingeschränkt für Beamte!!
Beamte sind aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Hier gelten spezielle beamtenrechtliche Regelungen. Diese dürften beim zuständigen Schulverwaltungsamt, beim Schuldezernat der zuständigen Bezirksregierung oder der Gewerkschaft GEW zu erfragen sein.
Konferenzen im unmittelbaren Anschluss an den Unterricht halte ich für problematisch - wird aber immer wieder nachgefragt. (vor allem von Müttern, die heim wollen)
Wenn dein Schulleiter davon ausgeht, dass deine Arbeit um 7.45 beginnt, könnte er aber tatsächlich eine Konferenz um 13 Uhr anhängen, wenn spätestens um 14.00 Uhr Pause ist. (sechs Stunden sind nicht 6 Schulstunden!!!)
Wenn sich die Lehrerkonferenz einig ist, könnte man das dort zur Diskussion stellen und beschließen. Der Schulleiter ist dann an diesen Beschluss gebunden, da rechtliche Bedenken nicht zur Anwendung kommen können;
... aber die Bestimmungen des Bundes und der Länder für die Beamtinnen und Beamten lehnen sich an das Arbeitszeitgesetz an.
So steht es im Bundesarbeitszeitgesetz für Beamtinnen und Beamte in § 5:
(2) Die Arbeit ist spätestens nach sechs Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Nach mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten. Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ähnlich regeln es die Bundesländer.
Zum Beispiel heißt es in Niedersachsen:
1Spätestens nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. 2Eine zeitliche Verschiebung ist nur aus dringenden dienstlichen Gründen zulässig. 3Den Beamtinnen und Beamten, die mehr als neun Stunden täglich arbeiten, soll auf Wunsch eine Gesamtpausenzeit von mindestens 45 Minuten ermöglicht werden. 4Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden.
Oder in Bayern (Verordnung über die Arbeitszeit
für den bayerischen öffentlichen Dienst
(Arbeitszeitverordnung - AzV § 8):
(2) 1 Die Pause beträgt mindestens 30 Minuten. 2 Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt die Pause mindestens 45 Minuten; die Pause kann in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. 3 Die Arbeit ist spätestens nach sechs Stunden durch eine Pause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen.
Es ist also überall ähnlich geregelt. Ich habe in keinem Bundesland eine abweichende Regelung gefunden.
... ist mir doch Wurscht. Dann halte ich als Angestellter eben den laden auf. Für mich gelten nämlich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Und an anderen Schulen dürfte das genauso sein