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Forum: "Schulhaus geschlossen!"
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| Irrsinn | | von: missmarpel93
erstellt: 14.10.2011 07:35:27 |
Warum sollte ich als normaler Angestellter einen Türschlüssel für mein Unternehmen haben?
Es gibt Öffnungszeiten, zu denen das Gebäude geöffnet ist. Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nicht gewollt, folglich nehme ich sie nicht wahr. Elterngespräche haben dann eben innerhalb der Öffnungszeiten stattzufinden. Die Eltern müssen sich notfalls einen Tag Urlaub nehmen, das müssen sie auch, wenn sie auf's Rathaus oder zum Finanzamt oder dergl. mehr wollen.
Es reicht vollkommen, wenn der "Laden" zwischen 7:30h und 17:30h regulär geöffnet hat, meinetwegen am SchlaDo auch bis 20:30h. Elternsprechtage, die länger gehen, oder andere Veranstaltungen muss die Schulleitung dann eben beim "Vermieter" beantragen. Das ist ganz normales Geschäftsgebaren. Übrigens, so lange die Schule geöffnet hat, hat ein Hausmeister Bereitschaft.- Und das kostet. Hinzu kommt, dass durch die Bereitschaften die zulässigen Arbeitszeiten überschritten werden.
Wer längere Öffnungszeiten benötigt ist entweder schlecht organisiert oder betreibt "Schule on demand". Eltern sind volljährig, da endet meine Bringpflicht sehr schnell. Wenn die etwas wollen, dann müsseb sie während meiner "Geschäftszeiten" und innerhalb meiner "Geschäftsräume" während der bekannt gemachten "Öffnungszeiten" nachfragen. |
| Lesen @klexel | | von: missmarpel93
erstellt: 14.10.2011 16:46:20 |
Habe ich. Wenn immer um 15:30h geschlossen ist, dann war das ein schlechtes Timing der Zurückkehrenden, Pech gehabt.
Lehrer sind nicht Angestellte des Schulträgers. Richtig, aber der Schulträger kann Öffnungszeiten wie jeder Vermieter vorgeben und der Mieter hat sich entsprechend zu verhalten. Mieter ist die Schule, die Lehrer sind dann Angestellte dieses Mieters. Sie haben überhaupt kein Vertragsverhältnis zum Vermieter, warum sollten ihnen also Schlüssel ausgehändigt werden?
Wenn die Schule die Räumlichkeiten außerhalb der Betriebszeiten nutzen möchte, dann muss sie die Sondernutzung ebenso wie Vereine oder andere Nutzer vorher anmelden. Der Dienstvorgesetzte der Hausmeister hat dann dafür Sorge zu tragen, dass ein Hausmeister Bereitschaft hat und nach der Veranstaltung die Schule wieder abschließt. Es reicht ansonsten, dass Schulleitungsmitglieder einen Schlüssel für die Eingangstür haben. In anderen betrieben kommt auch kein Mitarbeiter außerhalb der geschäftszeiten an seinen Arbeitsplatz. meistens reicht die Schließberechtigung nicht für den Zugang von außen. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist eigentlich jeder Nicht-Lehrer froh, wenn er keine Schlüsselverantwortung (Supermarkt, Bank etc.) hat. Hat er welche, lässt er sich die auch bezahlen. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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