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Forum: "Krank bei der Klassenarbeit"
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 | Doch, |  | von: klexel

erstellt: 23.10.2011 12:48:40 geändert: 23.10.2011 12:49:34 |
darum geht es schon.
Du schreibst:
Jetzt hat eine schwache Englischschülerin (Zeugnisnote ganz knapp eine Vier), die vorher - und nachher - gefehlt hat, eine 6 in der Arbeit geschrieben.
Das heißt doch, dass die Schülerin nicht nur mit nem Fieberkopf? o.ä. zur Arbeit erschienen ist, sondern gar keine Chance hatte, die Arbeit ordentlich zu schreiben, weil sie auch vorher gefehlt hat.
In diesem Fall hättest du ihr vielleicht vorher sagen sollen, dass sie eigentlich keine Chance hat, weil sie Teile versäumt hat und ihr evtl. ein Alternativangebot machen.
Sind die Fehlzeiten entschuldigt? Dann solltest du ihr vielleicht noch eine Chance geben.
Aber generell gilt schon, dass so etwas vorher geklärt werden sollte. |
 | Bisherige Regelung modifizieren |  | von: bakunix

erstellt: 24.10.2011 18:46:19 |
Nach dem Lesen der Beiträge scheint mir klar geworden zu sein, dass dieser Automatismus, wer fehlt muss nachschreiben, nicht sehr sinnvoll ist, weil Eltern bzw. Schüler sich gezwungen sehen, trotz Krankheit die Klassenarbeit mitzuschreiben. Vor einem Nachtermin besteht doch offensichtlich ein Horror.
Wenn, wie im Gesetz zu lesen ist, eine schriftliche Leistungsüberprüfung auch mündlich vorgenommen werden kann, wäre das Wissen darum für die Eltern/Schüler evtl. hilfreich.
Auszug aus dem Gesetz (wie oben schon verlinkt) von NRW:
Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. |
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