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Forum: "Wie muss das Kind krankenversichert werden?"

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Tippneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hani57 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.06.2017 12:37:41

Was zu dem Thema noch ganz hilfreich ist, ist ein Fragebogen auf den ich letztens bei meiner Recherche gestoßen bin, ob unser Kind jetzt privat versichert werden muss oder nicht. Denn wie mein Vorredner kommt es darauf an, ob man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder nicht. Allerdings MUSS die PKV auch Kinder mit Behinderungen aufnehmen. Das geht gar nicht anders, denn man ist als Mensch in Deutschland versicherungspflichtig. Da kommt keiner dran vorbei und die Versicherungen müssen die Kinder aufnehmen.



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von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2017 07:21:05

gilt aber nicht unbegrenzt. Man muss das Kind dafür innerhalb einer gewissen Frist (ich glaube 3 Monate nach Geburt) bei der PKV melden, damit sie es ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Der Vertrag darf dabei keine Zusatzleistungen aufweisen, die nicht auch im Vertrag des Elternteils stehen (z.B. Einzelzimmer, Zahnersatz...).

Von der Beihilfe gibts übrigens einen netten Zuschuss zur Babyerstausstattung, bei uns sind das 150,-€.



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von: bjarni14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.06.2018 14:06:53

Genau, eine Pflicht zur privaten Krankenversicherung gibt es nicht, es sei denn, der Jahresverdienst überschreitet einen gewissen Betrag. Wenn ich mich richtig entsinne, erhält man einen entsprechenden Fragebogen bei der gesetzlich KK, in dem steht, wann das Kind privat versichert werden müsste bzw. kann man ja auch direkt nachfragen. Achtung - wenn ich richtig informiert bin, gibt es bei einer privaten Krankenversicherung keine Kindkranktage! Im Zweifel nochmal nachfragen, wie sich das verhält. Sollte es aber stimmen, würde ich nicht privat versichern, sofern man nicht muss. So haben beide Elternteile ihre 10 Krankheitstage bzw. 7 Tage bei Leute in öffentlichen Dienst teilweise.

By the way - bei Nachwuchs sollte man sich auch unbedingt wegen anderer Versicherungen Gedanken machen. Etwa über eine Risikolebensversicherung zum Schutze der Familie vor finanz. Schäden im Falle des eigenen Ablebens: https://www.cosmosdirekt.de/risikolebensversicherung/

Vor allem wenn ein Elternteil höher verdienend ist, und dessen Wegfall ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißen würde wegen Kreditbelastungen etc., ist es wichtig, dass es eine Absicherung gibt. Ebenso zentral sind Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Renten-/Lebensversicherung in irgendeiner Form für das Kind.


VG,

bjarni14



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von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.06.2018 19:39:48

bekommen die Kinder übrigens auch, wenn sie nicht Privat versichert sind. So wird die Zahnspange meines Sohnes, der bei der Barmer mitversichert ist, von denen nicht übernommen, aber ich bekomme von der Beihilfe 80% zurück. Beihilfeberechtigt sind die Kinder, solange sie Kindergeld bekommen. Auch wenn sie nicht privat versichert sind. Das ist sehr wichtig zu wissen. 



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