...darf ich in Hessen zu Hause nur über einen sehr begrenzten Zeitraum und auch nur auf einem externen Datenträger verschlüsselt speichern. Keine Ahnung, ob sowas auf Tablets und Smartphones auch geht, aber ich glaube, die kritischen Fragen werden genau deshalb gestellt.
Anfangs fand ich diese Regelung anstrengend, aber wenn ich dann immer sehe, wie im Kollegium mit den USB-Sticks umgegangen wird, auf denen Förderpläne, Schulberichte und Zeugnisse gespeichert sind, finde ich sie doch plausibel. Solange ich alles verschlüssle, bin ich auf der sicheren Seite, auch wenn mir mein Stick mal irgendwo aus der Hosentasche rutscht, selbst wenn der Stick in unbefugte Hände gerät. Ich möchte ja auch nicht, dass irgendwer meine Daten auf unverschlüsselten Sticks speichert.