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Forum: "Dürfen Fach - Zeugnisnoten durch den KL vor Ausgabe der Zeugnisse (zwischen Konferenz und Ausgabe) bekannt gegeben werden?? Der KL Lehrer ist nicht der Fachlehrer und hat somit nichts mit den Noten seiner Kollegen zu tun - oder seh ich das falsch??"
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| . | | von: feul
erstellt: 18.01.2012 19:39:01 geändert: 18.01.2012 19:39:44 |
da bei uns die noten "transparent" sein müssen, (d.h. jeder schüler müsste bei nachfragen -- egal, wann im schuljahr -- sofort über seinen leistungsstand auskunft erhalten), weiß bei uns jeder schüler sogar schon vor der notenkonferenz seine note. und natürlich kann sie sich noch jederzeit ändern. notfalls sogar nach der notenkonferenz (nämlich, wenn ich für genau diesen schüler eine notenkonferenz mit seinen unterrichtenden lehrern einberufen würde).
macht aber niemand. wenn die note über ein semester feststeht, kann doch nichts in den paar tagen nachher (bei uns 5 tage zu semester, 10 tage am schulschluss) eine note so gravierend ändern, dass sich eine ganze note unterschied ergibt.
aber ICH gebe meinen schülern die noten bekannt, noch bevor sie es durch den klassenlehrer erfahren. und wenn dieser dann nach der konferenz die noten vorliest, dann ist es sogar schon einige (wirklich wenige) male in 34 jahren vorgekommen, vorgekommen, dass der schüler zu mir kommt "aber sie haben doch gesagt, dass ich eine 2 kriege..." und ich dadurch draufgekommen bin, dass ich eine falsche note eingetragen habe oder 2 schüler verwechselt habe. |
| @klexel | | von: feul
erstellt: 18.01.2012 21:19:14 |
diese diskussion habe ich jedes jahr einmal in jeder klasse, und das genau 5 minuten lang, dann ist ruhe im stall und keiner fragt mehr:
standardfrage:
" ich hab doch einen zweier am test, wieso krieg ich einen dreier ins zeugnis?"
antwort meinerseits:
weil deine mündliche mitarbeit (bzw heft etc......) nur genügend ist. 2+4 = 6 :2 = 3
dann geht's weiter: "kann ich mich nicht noch prüfen lassen?"
antwort meinerseits:
"gut. die prüfung kann aber bestenfalls deine LEISTUNG (=2) verbessern,deine mitarbeit erstreckte sich übers ganze semester, die kannst du mit einer prüfung nicht ausbessern. hättset du also eine glatte 1 auf die prüfung (über das ganze semester natürlich!), gibt das eine semesterleistung von 1,5.
zusammen mit deiner mitarbeit gibt das 4+1,5 = 5,5 :2= 2,75 und das ist nun mal wieder ein dreier im zeugnis."
diskussion beendet. und lerneffekt: im 2.semseter arbeiten manche wirklich fleißig mit, bringen freiwillige arbeiten etc.
(damit ihr jetzt nicht glaubt, ich bin ein unmensch: alle schüler, die sich die LEISTUNG durch eine prüfung verbessern könnten, denen sag ich das rechtzeitig im vorfeld). |
| Diese Dikussion gibts bei uns auch. | | von: klexel
erstellt: 18.01.2012 21:34:28 |
"kann ich mich nicht noch prüfen lassen?"
antwort meinerseits:
"gut. die prüfung kann aber bestenfalls deine LEISTUNG (=2) verbessern,deine mitarbeit erstreckte sich übers ganze semester, die kannst du mit einer prüfung nicht ausbessern. hättset du also eine glatte 1 auf die prüfung (über das ganze semester natürlich!), gibt das eine semesterleistung von 1,5.
Ich meine aber die Fortsetzung:
"Ja, das sehe ich ja ein. Aber irgendwas muss man doch tun, denn mit DER Note krieg ich meinen erweiterten Abschluss / meine Lehrstelle etc. nicht. Ich hab doch schon die Zusage, aber nur unter der Bedingung dass..."
Sowohl S als L wissen, dass alles logisch begründet ist und eigentlich nichts zu machen ist.
aber dann steht man als Lehrer bei den Abschlusszeugnissen der 10. Klassen da und hat die Wahl:
Lasse ich mich erpressen, "schenke" dem S seinen Abschluss und sichere ihm damit seine Lehrstelle?? Mache ich mich damit aber für die Zukunft und bei anderen SuS erpressbar? Oder bleibe ich hart und nehme ihm die Chance auf diese Lehrstelle??
Ich weiß, ich weiß, eigentlich hat er sie sich selbst genommen, er hätte ja mehr lernen und arbeiten können, ist ja sein Problem - aber egal wie ich mich verhalte - Magenschmerzen hab ich trotzdem. |
| Also ich seh die Rechtslage so: | | von: rfalio
erstellt: 18.01.2012 21:54:19 |
1) Der Schüler / die Schülerin hat Anspruch darauf, die Bewertung seiner / ihrer Einzelleistungen und die Gewichtung bzw. das Vorgehen bei der Notenberechnung zu erfahren. Rechnen muss er dann schon selbst.
2) Die Noten beschließt bei uns die Klassenkonferenz auf Vorschlag des Fachlehrers. Also kann ich vorher keine Zeugnisnote bekanntgeben. Anschließend gilt das Konferenzgeheimnis , also wieder keine Bekanntgabe.
3) Außerdem ist die Zeugnisnote erst zum Zeugnisdatum rechtsgültig erteilt. Theoretisch könnte man noch am Zeugnistag in aller Frühe bei gravierenden Umständen eine Konferenz einberufen und eine Note neu festsetzen.
4) Auch als Klassenleiter, der eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seiner Klasse hat, sage ich doch nicht, egal zu welcher Zeit, die Note des Fachlehrers, sondern weise den Schüler / die Schülerin halt darauf hin, dass in dem und dem Fach Anlass zur Besorgnis besteht und er / sie doch bitte Rücksprache mit dem Fachlehrer nehmen soll.
Ach ja, die Verbesserungsversuche in letzter Sekunde: Die Jahresnote wird für die Leistungen eines Schuljahres erteilt, nicht für die Leistungen 2 Tage vor Notenschluss (der übrigens meines Erachtens nur ein organisatorisches Datum ist, kein Verbot, in Ausnahmefällen auch noch Leistungen nachher zu beurteilen).
rfalio |
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