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Forum: "Müssen Lehrer bei Eltern anrufen, wenn das Kind fehlt?"
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| zuürck zur Ausgangsfrage! | | von: palim
erstellt: 29.02.2012 20:07:26 |
MIr ist so, als hätte es schon Foren dazu gegeben (aber ich bin heute zu faul zum Suchen )
Wir haben an unserer Schule eine Regelung getroffen, dass die Eltern NICHT morgens anrufen sollen. Das ist kaum zu leisten, sämtliche Telefonate morgens anzunehmen, Zettel zu schreiben und zu verteilen.
Stattdessen sollen die Eltern Nachbarkindern Bescheid geben, wenn die Kinder krank sind.
Morgens frage ich dann, ob jemand von xy weiß, warum er/sie fehlt.
Dann gibt es noch Kinder die häufiger später kommen - gerade bei schlechter Witterung sind es die, die nicht bis vor die Schule getragen werden.
Ich verstehe, dass es gut wäre, für jedes Kind sicher zu gehen, falls etwas auf dem Schulweg passiert,
andererseits könnte ich es als Lehrerin nicht leisten, morgens bei mehreren Familien mit unterschiedlichen Aufenthaltsregelungen anzurufen und zu fragen, wo welches Kind bleibt. Meine Aufgabe als Lehrerin sehe ich an anderer Stelle und meine Aufmerksamkeit ist morgens beim Unterricht und den Kindern, die da sind.
Palim |
| palim schreibt: | | von: bakunix
erstellt: 29.02.2012 20:13:21 |
Ich verstehe, dass es gut wäre, für jedes Kind sicher zu gehen, falls etwas auf dem Schulweg passiert,
andererseits könnte ich es als Lehrerin nicht leisten, morgens bei mehreren Familien mit unterschiedlichen Aufenthaltsregelungen anzurufen und zu fragen, wo welches Kind bleibt.
Diese Haltung kann ich gut nachvollziehen. Aber in diesem Zwiespalt stecken wir, manche Kollegen stärker, manche weniger. Egal, wie der Lehrer sich verhält, er scheint nur die Arschkarte zu ziehen. Deshalb würde ich eine rechtliche Regelung bevorzugen. Denn diese könnte entlastend wirken. |
| . | | von: palim
erstellt: 29.02.2012 20:24:07 |
Wie wäre es, wenn ihr gemeinsam mit Elternvertretern eine Regelung findet, mit der möglichst viele gut fahren?
Ich denke, es ist nicht die originäre Aufgabe einer Lehrkraft, die Anwesenheit der SchülerInnen zurück zu verfolgen.
Demnächst holen wir die Kinder noch zu Hause aus dem Bett?
Man kann ja zum Ausdruck bringen, dass man die Sorgen versteht.
Es gibt auch Initiativen, wie den Fußgänger-Bus, dass Kinder gemeinsam in Kleingruppen zur Schule gebracht (laufend) werden. Ebenso können Kinder miteinander Fahrgemeinschaften (per Fahrrad) bilden.
Wenn man dies alles auf den Weg bringt, ist man ein gutes Stück weiter, da die Kinder voneinander wissen, aufeinander achten und miteinander zur Schule fahren.
Das ist ohnehin der beste Schutz vor evtl. Zwischenfällen... und auch unsere Empfehlung nach zwei Berichten von Schülern, sie seien auf dem Schulweg von Älteren angehalten worden, die sich hinterher als Erfindung entpuppten, aber durchaus ernst genommen wurden.
Rechtlich könnte man auch darauf verweisen, dass man zwar sichere Schulwege und Verhalten empfehlen kann, die Aufsicht über den Schulweg aber nicht leiten kann.
Ebenso kann man nach außen kommunizieren, dass man nicht in der Lage (und Schuld) ist, Kindern, die morgens nicht in der Klasse sitzen, hinterherzutelefonieren.
Palim |
| Ich finde | | von: janne60
erstellt: 29.02.2012 20:25:54 geändert: 29.02.2012 20:27:02 |
bakunix' Anliegen berechtigt und habe auch nach längerem Nachdenken keine rechtsverbindliche Regelung gefunden außer vielleicht das hier: So steht es in der Allgemeinen Schulordnung unter "Haftung der Schule"
(2) Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der der Schüler durch Unterricht oder Schulveranstaltungen in Anspruch genommen wird, einschließlich einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder der Schulveranstaltungen entsprechend den jeweiligen Erfordernissen.
Das lässt sich ja nun so interpretieren, dass eine angemessene Zeit vorher die Viertelstunde ist, in der die Frühaufsicht das Betreten des Schulhauses überwacht. Der Schulweg (ob er angetreten wird, ob dort was passiert) obliegt dann wohl den Eltern.
Für den Schulschluss ist es klar: Nach Ende der letzten Stunde endet die Aufsichtspflicht der Schule. Was also auf dem Heimweg passiert, ist wiederum Elternsache.
Daraus könnte man ableiten, dass wir nicht verpflichtet sind, dem Kind nachzuspüren. Schulen, die das doch tun, meinen es dann halt besonders gut.
Letztendlich rechtliche Absicherung müsste doch über irgendeine Stelle zu erfragen sein (Gewerkschaft vielleicht?) |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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