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Forum: "Gibt es so was wie eine Zulassung zur ZP 10?"

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§49 (2)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2012 16:04:08 geändert: 01.05.2012 17:01:11

(2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.

Da muss man nix interpretieren...

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2012 17:50:16

Ich weiß. Die Lesekompetenz meines SL habe ich schon öfter
angezweifelt! Aber die Zeugnisse werden ja über das
Schulverwaltungsprogramm geschrieben und dort wird das dann
doch wohl richtig ausgeworfen. Im Übrigen schadet eine
Falschinformation momentan keinem Schüler; wie bereits gesagt,
achten meine (und ihre Eltern) momentan peinlich genau darauf,
so wenig wie möglich zu fehlen und für alles Entschuldigungen
vorzulegen. Wenn das dabei herauskommt, bitte schön!


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