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Forum: "Können wir uns weigern Schüler zu unterrichten?"

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Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 17:56:14

für alle Beiträge, die im Grunde das Recht auf Unterricht
prinzipiell bestätigen. A B E R: Wir sind geschlossen der
Ansicht, dass hier die üblichen Maßnahmen nicht ausreichen,
weil eine Hürde überwunden und ein absolutes Tabu gebrochen
wurde. Dahinter können wir an der Schule nicht wieder zurück.
Es bleibt ganz sicher hängen, dass SuS die Hand gegen Lehrer
erheben kann. Das verunsichert viele.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 18:55:58 geändert: 31.05.2012 18:57:11

a) privatrechtlich vorgehen.
b) der Dienstherr ist auch verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schützen.

a) Strafanzeige stellen (anders geht es halt manchmal nicht)
b) Wenn der direkt vorgesetzte Dienstherr (=SL) nichts tut, Personalrat informieren. Dann wird sich sicherlich was zum Schutz in die Wege geleitet.


Ansonsten hat man als Fachlehrer immer noch das Recht, Schüler aus seinem Unterricht zu suspendieren und nach Hause zu schicken (inkl. Elterninfo [=Telefonanruf]).


Versteh ich nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 19:07:05 geändert: 31.05.2012 20:44:09

die üblichen Maßnahmen nicht ausreichen

Wieso greift ein Schulausschluss nicht?? Bei Gefahr für Gesundheit und Leben greift das im Notfall SOFORT. Der SL kann in solchem Fall sofort den Ausschluss aussprechen für ein paar Tage, der Rest geht dann auf offiziellem Wege.

Es bleibt ganz sicher hängen, dass SuS die Hand gegen Lehrer erheben kann. Das verunsichert viele.
Und deswegen müsst ihr schnellstens handeln.
Ich versteh euren SL nicht.


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 20:01:03

Die SL kann bis zu 2 Wochen vom Unterricht ausschließen.

Nach dem Vorfall zur Teilkonferenz laden. Frist einhalten, verhandeln, beschließen.

Im vorliegenden Fall kann auf die Androhung der Entlasung verzichtet werden und die Entlassung von der Schule direkt "verhängt" werden.

Passiert allerdings nichts weiter, da der beschluss von der Bez.-Reg. entweder kassiert wird oder aber sich an einer anderen Schule in zumutbarer Entfernung kein Platz finden lassen wird.


Der SL kannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 20:07:07

zwar den Schüler bis zur Klärung des Vorfalles vom Unterricht ausschließen, aber einem Schulausschluss (Schüler darf die aktuelle Schule nicht mehr besuchen) muss eine Androhung des Schulausschlusses vorausgehen. Außerdem muss dem Schüler und seinen Eltern ein Beratungsteam zur Seite gestellt werden.
Die Polizei muss auf jeden Fall eingeschaltet werden, da der Schüler Drogen konsumiert hat.
Das Jugendamt einschalten (das aber ja anscheinend sowieso schon involviert ist).
Und wie gesagt Anzeige.


@schwingridneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 20:28:34 geändert: 31.05.2012 20:29:41

du schriebst, er sei total bekifft gewesen.
meinen erfahrungen nach ist es ein eher untypisches verhalten für einen bekifften, welches der junge gezeigt hat. ein kiffer hängt doch meist mehr introvertiert in der ecke und möchte lediglich, dass man ihm seine lila sonne heile lässt. ausrasten bzw aggressiv umsich schlagen passt da nich wirklich ins symptombild oder?

wäre es also möglich, dass er auch oder andere substanzen eingenommen hat?

dr. watson alias unverzagte grüßt.



@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 20:30:36

Guck mal auf der Seite vorher, da hab ich das Schulgesetz für RLP zitiert. In §55 (4) steht, dass auf die Androhung auch verzichtet werden kann.
Ich denke, hier in diesem akuten Fall kann und sollte der SL alle Register ziehen, und dann sollte die Sache an die nächsthöhere Ebene gehen, wie auch immer die in RLP heißt.

Und ehrlich gesagt, mich wundert, dass der SL nicht sofort etwas unternommen hat. Was soll denn noch passieren??

LG
klexel


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 20:36:23

Und ehrlich gesagt, mich wundert, dass der SL nicht sofort etwas unternommen hat. Was soll denn noch passieren??

kennst du nicht diesen schulleitertypus, der bei solchen vorfällen vorübergehend erblindet, weil sowas an seiner schule einfach nicht passieren darf bzw er schiss hat, dass sich sowas herumspricht, negativschlagzeilen macht, die dann sinkende anmeldungen nach sich ziehen?



alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 20:38:39 geändert: 31.05.2012 20:39:49

wenn mich ein schüler angreift... dann warte ich doch nicht, dass mein schulleiter was macht, sondern ich ruf gleich selber die polizei... die klären dann übrigens auch gleich, welche drogen konsumiert wurden....

skole


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2012 20:40:10 geändert: 31.05.2012 20:49:55

kenne zwar verschiedene Typen von SL, aber jeder, den ich kenne, hat immer nen direkten Draht und ein rotes Telefon zur örtlichen Polizei - ohne gehts bei uns gar nicht.

Ich kann bei der Sache nur den Kopf schütteln. Da sitzt das Kollegium wie erstarrt und überlegt.....

Nochmals aus deinem Beitrag, schwingrid:
Es bleibt ganz sicher hängen, dass SuS die Hand gegen Lehrer erheben kann. Das verunsichert viele.

Das wird es auf jeden Fall, wenn ihr nicht umgehend etwas unternehmt. Ihr müsst ein Zeichen setzen, nicht nur für den besagten Schüler, sondern vor allem für die gesamte Schülerschaft.


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