Manchmal gibt es im Einvernehmen mit den
Erziehungsberechtigten, den begleitenden Lehrern und der SL
Ausnahmen, wie z. B. ein Bier beim Abendessen für mindestens
16 jährige Schüler auf einer Abschlussfahrt der Klasse 10 nach
Bayern (Argument der Eltern: In Bayern ist Bier ein
Grundnahrungsmittel!)
Das klingt zwar logisch, wäre in
NRW aber eindeutig gegen das Schulgesetz. Kollegen haben auch
schon Abschlussklassen am letzten Abend einen Kasten Bier
hingestellt haben. So nach dem Motto: Kurz vor der Entlassung
kräht da eh kein Hahn nach...