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Forum: "Umgang mit Plagiaten in der Sek I"
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| schade | | von: fruusch
erstellt: 16.06.2012 20:41:48 |
dass du eine solche SL hast, die dir nicht den Rücken freihält, sondern dich den Eltern zum Fraß vorwirft.
Ich kenne zwar die Berliner Regelungen nicht ganz genau, aber bei uns in RLP ist es zB so, dass 6er wegen Täuschungsversuch definitiv nicht zur 30%-Regel gezählt werden. Wär ja noch schöner, dann verabreden sich die Schüler zum gegenseitigen Abschreiben, damit du die Arbeit nochmal schreiben lassen musst...
Natürlich gilt auch bei Schülern die Unschuldsvermutung "in dubio pro reo". Du musst daher das Abkupfern zweifelsfrei belegen können. Hast du die Plagiate daher gut dokumentiert? Kannst du die Originalquellen beschaffen? In diesem Fall würde ich unter keinen Umständen von der 6 abweichen wollen, ganz besonders nicht, da die Schüler ja sogar _schriftlich_ über die Folgen eines Plagiats aufgeklärt wurden. Wenn du dir aber selbst nicht ganz sicher bist, und sei es nur eine kleine Unsicherheit, würde ich doch der SL folgen und die Noten ändern. |
| Danke für die schnellen Antworten... | | von: resama
erstellt: 17.06.2012 00:22:11 |
... Ich versuche mal die Fragen zusammenfassend zu beantworten. 1. das Problem stammt aus Berlin, 2. Einige der Links hatte ich auch schon gefunden, das Problem ist was ist z.B. ein grober Täuschungsversuch - ich denke bei "copy and paste" ist das eindeutig, aber wie sieht es mit den S.u.S. aus, die die Sätze in gleicher Reihenfolge ließen aber umformulierten, bzw. eine "Zusammenfassung" einer Internetseite schrieben, indem sie einige Sätze wegließen? Ab wann, wie vielen Sätzen ist es ein Plagiat? Reicht einer, zwei, ...? Worin liegt der Unterschied zwischen einem Täuschungsversuch und einem groben TV? 3. Ich hatte den Schülern und Eltern mitgeteilt, dass die Portfolios als Klassenarbeit gewertet werden. Der Hinweis, dass die Arbeit genehmigt werden muss ist richtig, einen entsprechenden Antrag hatte ich bei der SL im April eingereicht. Allerdings jetzt, wo die Eltern mit ins Spiel kamen, gab es trotzdem die Anweisung die Sechsen nicht zu bewerten. 4. Die Plagiate habe ich dokumentiert, ich habe jede Seite, von der die S.u.S. abgeschrieben haben, ausgedruckt und in den Portfolios den Schülern die Quelle ihrer -angeblichen eigenen Leistungen- genannt. 5. Die Idee mit der Fachkonferenz und Einreichung des Beschlusses in die Gesamtkonferenz finde ich gut und werde dies im nächsten Schuljahr angehen.
Noch eine Frage: Auf der Seite der Berliner Senatsverwaltung findet sich auch ein Link zu einer schweizer Schule, die eine Regelung über Plagiate in die Hausordnung übernommen hat (http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/hausordnung.html). Gibt es auch Schulen in Deutschland bzw. vielleicht sogar in Berlin, die damit Erfahrung haben?
Tja, ansonsten nochmals Danke für die vielen Antworten und die Mühe, die ihr euch damit gemacht habt!
Resama |
| Mir | | von: klexel
erstellt: 17.06.2012 01:01:28 geändert: 17.06.2012 01:05:21 |
fehlt in dieser ganzen Diskussion noch ein weiterer Aspekt: Die Abschreckung.
Vielen Schülern ist gar nicht bewusst, dass sie illegal handeln, wenn sie Texte oder Textpassagen aus dem Internet kopieren ohne die Quelle anzugeben. Für sie ist alles öffentlich und damit Gemeingut.
Wenn sie trotz Warnung und schriftlicher Information so verfahren, sollte das wirklich hart geahndet werden, weil man dann auch davon ausgehen kann, dass sich solche Maßnahmen in der Schülerschaft rumsprechen und (hoffentlich) eine abschreckende Wirkung zeigen.
Wenn jetzt wieder nur rumgeeiert wird und nix passiert, dann ist das doch ein Freifahrtschein für alle anderen Schüler.
Es wird höchste Zeit, dass es für diese Fälle Regelungen gibt, die im Schulrecht verankert werden, damit diese Rechtsunsicherheit aufhört.
Und hier nach der Link von resama zum Anklicken:
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/hausordnung.html
Guter Link!! Nachahmenswert |
| @resama | | von: beccikm
erstellt: 17.06.2012 01:21:38 geändert: 17.06.2012 01:25:17 |
ich denke bei "copy and paste" ist das eindeutig, aber wie sieht es mit den S.u.S. aus, die die Sätze in gleicher Reihenfolge ließen aber umformulierten, bzw. eine "Zusammenfassung" einer Internetseite schrieben, indem sie einige Sätze wegließen? Ab wann, wie vielen Sätzen ist es ein Plagiat?
Ob sinngemäße oder wörtliche Zitate - die Nicht-Kenntlichmachung von Zitaten ist und bleibt Diestahl geistigen Eigentums. Und das fängt meines Erachtens mit dem ersten Satz an!
Mich würde noch interessieren, ob die Schüler Selbständigkeitserklärungen unterschreiben mussten.
Übrigens: Die ASchO (hier von NRW) besagt:
(8) Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe, begeht sie oder er eine Täuschungshandlung. Bei geringem Umfang der Täuschungshandlung wird der ohne Täuschung erbrachte Teil bewertet; der übrige Teil wird als nicht erbracht gewertet.
Bei umfangreicher Täuschungshandlung wird die gesamte Leistung wie eine ungenügende Leistung bewertet. Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschungshandlung wird die Wiederholung der Arbeit angeordnet. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, ist entsprechend zu verfahren. |
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