mehrer Sek I und Grundschulen, wurde folgender text für eltern entworfen:
Elterninformation zum Umgang mit Teilleistungsschwächen
• vom Kinderarzt sollten mögliche organische Störungen ausgeschlossen werden
• eine Beurteilung der Aufmerksamkeitsleistung des Kindes sollte erfolgen
• Durchführung eines standardisierten Intelligenztests
• Durchführung eines geeigneten LRS- bzw. Dyskalkulietests
• Exploration hinsichtlich sonstiger Einflussfaktoren (z. B. soziales Umfeld)
• Institute, die die Therapie durchführen werden, sollen nicht die Diagnose vornehmen
• ein Befund sollte für alle Beteiligten klar verständlich sein, Fachbegriffe und Abkürzungen sollen erläutert werden
Nach den Kriterien der International Classification of Diseases (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist für die Feststellung einer Lese-Rechtschreibstörung (F81.0) bzw. einer isolierten Rechtschreibstörung (F81.1) eine Minderbegabung (ermittelt in einem standardisierten Intelligenztest) auszuschließen. Hör- und Sehminderung sowie eine schulische Überforderungssituation sollten ausgeschlossen sein. Ergänzend zum Schulzeugnis (vor allem der Grundschulklassen) ist eine statistisch signifikante Diskrepanz zwischen der allgemeinen intellektuellen Begabung und dem Versagen im Lesen und Rechtschreiben (d.h. zwischen relativ höherem IQ-Wert und relativ niedrigeren Lese- bzw. Rechtschreibtestwerten) als ein die Diagnose stützendes Kriterium aufzuzeigen.
Für die Feststellung einer Rechenstörung (F81.2) ist ein durchschnittlicher IQ (ermittelt in einem standardisierten Intelligenztest) vorauszusetzen. Hör- und Sehminderung sowie eine unangemessene Beschulung sollten ausgeschlossen sein. Ergänzend zum Schulzeugnis (vor allem der Grundschulklassen) ist eine statistisch signifikante Diskrepanz zwischen der allgemeinen intellektuellen Begabung und dem Versagen im Rechnen (d.h. zwischen relativ höherem IQ-Wert und relativ niedrigeren Rechentestwerten) als ein die Diagnose stützendes Kriterium aufzuzeigen.
Nur wenn diese Kriterien im Gutachten erfüllt sind, wird es anerkannt.
(vgl. „Empfehlungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen“, Hrsg. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz)
Link zur Broschüre:
http://www.4teachers.de/url/4988