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Forum: "Unterrichtsbesuch Eltern"

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mal etwas provokant nachgefragt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2012 19:41:40

wenn jemand nicht gern hospitiert werden möchte von wem auch immer, stellt sich mir immer die frage, ob es etwas zu verbergen gibt?

ein unterrichtsbesuch ist immer auch die chance, auf dinge aufmerksam gemacht zu werden, die andernfalls unbemerkt bleiben.

wenn mich eltern hospitieren wollen, sag ich ihnen, dass ich keinen zoobesucher möchte, sondern aktive mithilfe erwarte.

es gibt doch genügend zu tun in so einer stunde.


Oh bewahre michneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2012 19:46:08

vor Eltern, die im Unterricht auch noch rumlaufen, und mitmischen wollen / sollen.
In der SEKI gibts für Eltern nix zu tun - nur gucken und nicht stören.
Aber ich glaube, in dem Alter würden Schüler vor Peinlichkeit auch 1000 Tode sterben, wenn Mama hinten sitzt.
Ich hab nix zu verbergen, hatte aber in über 30 Jahren noch keine Anfrage.


ach so.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2012 19:53:42

In der SEKI gibts für Eltern nix zu tun - nur gucken und nicht stören.

das hängt wohl mehr vom stundenaufbau als von der schulform ab möchte ich meinen.


Na gut,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2012 20:04:51 geändert: 07.12.2012 20:07:54

dann lass ich demnächst in Klasse 9 Französisch türkisch Mama mal die Arbeitsblätter verteilen, beim Tandemunterricht die Ohren spitzen, Herrn xx in der Gruppenarbeitsphase im Englischunterricht Vokabeln raussuchen und bei ner Präsentation den OHP anschalten und Frau yyy bei ner Texterarbeitung die Seiten im Englischbuch umblättern - oder was??



neugierige klexel


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2012 10:53:37

Die Anfrage kommt aus der GS und es geht hier nicht um das Recht der Eltern. Das wird von elke2 überhaupt nicht in Frage gestellt, sondern um die Großeltern.
Und warum wird Kollegen direkt unterstellt, sie hätten etwas zu verbergen, wenn sie keinen Unterrichtsbesuch zulassen wollen? Im geschilderten Fall möchte ja auch der SL dies verhindern.
Man muss bei Unterrichtsbesuchen von Eltern auch daran denken, dass jede Beobachtung das Verhalten der Schüler verändert und gerade in der GS manche Schüler das äußerst unangenehm finden.
Wenn ich Mutter eines Kindes dieser Klasse wäre, würde ich mich auch fragen, was die Großeltern in der Klasse wollen.


Gulasch kochenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2012 13:04:29

Ich glaube hier werden jetzt soviele Dinge miteinander vermengt, dass man am Thema vorbeidiskutiert.

Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass ich gern hospitiert werde. Das kann mir gut helfen, Dinge zu verändern, die sich in der Routine eingeschlichen haben und man nicht mehr merkt.
Da ist es mir relativ egal, ob es Oma Tante KollegIn oder ChefIn ist. ABER ich möchte trotzdem nicht jeden in meinem Unterricht haben. Vertrauen und Respekt wären mir wichtig. => Das scheint aber im vorliegenden Fall nicht gegeben zu sein und deshalb würde ich es auch ablehnen. Es ist die Oma und es kann nicht jeder im Unterricht hospitieren.

Man muss auch nicht jedem hier das Wort im Munde umdrehen und aus einer relativ freien Formulierung ein solches Spezialbeispiel herausholen, was die Sache absurd macht. Warum soll nicht auch eine Mutti türkischer Herkunft eine Unterstützung sein? Wenn sie so bildungsfern ist, wird sie auch nicht kommen. Ansonsten kann ich mir viele Dinge vorstellen, wo sie mir auch in einer 9. Klasse französisch helfen kann, obwohl sie diese Sprache nicht kann und das würde über das AB austeilen hinaus gehen.

Aber ob ich das wöllte, weiß ich jetzt nicht und müsste ich mir im konkreten Fall überlegen. Es ist eben jeder ein bisschen anders gestrickt und geht mit vielen Dingen anders um. Der, die, das ist deshalb nicht zu verurteilen oder muss sich hier dann irgendwie rechtfertigen.

Sind es nicht unterschiedliche Standpunkte, die zum Nachdenken anregen und uns dann in unserer Arbeit weiterbringen?

In diesem Sinne eine friedliche Adventszeit.


@caldeiraoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2012 14:31:14



Originaltextneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2012 17:49:30


§ 15 a Eltern im Unterricht (aus der Grundschulordnung RLP)

(1) Die Eltern haben einen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen ihres Kindes nach § 1 a Abs. 5 SchulG. Mit Zustimmung des Schulelternbeirates trifft der Schulleiter nach Anhören der Gesamtkonferenz Regelungen für den Unterrichtsbesuch (§ 35 Abs. 6 Satz 1 Nr.4 SchulG).

(2) Für den Unterrichtsbesuch gelten folgende Grundsätze:

Der Unterrichtsbesuch ist insbesondere im Blick auf die Zahl der teilnehmenden Eltern und die Häufigkeit der Unterrichtsbesuche in der Klasse so zu gestalten, dass die ordnungsgemäße Erteilung des Unterrichts gewährleistet bleibt.

Über den Zeitpunkt des Unterrichtsbesuchs stimmen sich Eltern und Lehrer mindestens drei Unterrichtstage vorher ab.

Überprüfungen von Lehrkräften und Lehramtsanwärtern, die im Rahmen des Unterrichts vorgenommen werden, sowie schriftliche Leistungsfeststellungen der Schüler sind vom Unterrichtsbesuch ausgenommen.

Die Eltern haben über personenbezogene Daten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren.



Nun frage ich mich....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2012 23:49:25 geändert: 08.12.2012 23:50:36

...mit welchen Mitteln man Eltern, die in keinem Dienstverhältnis zum Kultusministerium stehen zur Verschwiegenheit verpflichten kann.

Diese Vorgabe hat doch nur appellativen Charakter, weil sie nicht mit einer Strafandrohung bzw. Disziplinarmaßnahme im Falle eines Verstoßes belegt ist.

Das ist einer der Gründe, wieso in BaWü Elternhospitation nicht vorgesehen ist und das ist gut so.
Den pädagogischen Nutzen sehe ich nicht.


@elke2neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.12.2012 00:18:23

Wenn du den genannten Unterrichtsbesuch aus gegebenem Anlass nicht wünscht, dann sag doch den Betroffenen, dass du eine "Hospitation" nicht wünscht. Dann kannst du immer noch sehen, was passiert.

Andererseits ist man ja auch nicht verpflichtet, Hospitierende darauf zu verweisen, dass es sich z.B. um eine Stunde mit Tests, Vorleseübungen, zusammenfassende "Stillarbeits- oder Übungs-Stunden" (nennt man das so?) usw. handelt. Das ist nun mal so wie es ist. Es gibt Unterrichtssequenzen, in denen LuL eher weniger agieren. Schließlich gehört Üben auch zum Lernprozess.


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