Da bisher noch nicht viele Antworten eingegangen sind, will ich hier mal ein wenig Klarheit schaffen.
Grundsätzlich muss man zwischen der Bewerbung als Bundesprogammlehrkraft (BPLK, i.d.R. unverbeamtete Lehrer) und Auslandsdienstlehrkraft (ADLK, i.d.R. verbeamtete, freigestellte Lehrer) unterscheiden. Weitere "Typen" wären Landesprogrammlehrkraft (LPLK) und Ortslehrkraft (direkt bei der Schule im Vertrag).
Wer sich als BPLK bei der ZFA (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) bewirbt, muss ein Bewerbunsgverfahren absolvieren. Dies findet in der Regel im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln statt. Hierzu gehört ein persönliches Bewerbergespräch, in dem eruiert wird, ob der Kandidat ernsthaft geeignet ist, oder sich unter dem Auslandsaufenthalt nur Spaß und Urlaub vorstellt. Da das Auslandsschulwesen sich deutlich von den Anforderungen im Inland unterscheidet, ist es notwendig, die psychische Verfassung und Belastabarkeit der Bewerber zu prüfen. Dazu dient der oben mehrfach angesprochene Test. In dessen Rahmen werden klassische "Intelligenzbereiche" abgefragt. Die Bereiche decken, sowohl mathematische, sprachliche als auch logische Kompetenzen ab. Zudem werden soziopsychologische Bereiche abgefragt, um die Sozialkompetenz und die Stresslabilität zu testen. Bei diesem Test erhält man am Ende eine Quote, die u. a. darüber entscheidet, ob man genommen wird, oder nicht. Da die ZFA generell Lehrer sucht, die BPLK für den Staat erheblich günstiger als die ADLK sind und diese zudem in den oft weniger stark gewünschten osteuropäischen Raum entsendet werden, ist es nicht allzu schwer den Test zu bestehen; selbst dann, wenn die Ergebnisse nicht ganz so gut sind. Aber Vorsicht: Es fallen regelmäßig Leute auch durch und werden - auch aufgrund der persönlichen (Nicht-)Eignung - abgelehnt. Das Auftreten zählt hier besonders stark. Man sollte nicht arrogant und selbstherrlich auftreten. Wer ein gesundes Selbstbewusstsein mit hoher Einsatzbereitschaft und Engagement mitbringt und zudem sich auf neue Herausforderungen gut einstellen kann, ist für den Job prädestiniert und für den Test gut gewappnet.
Einen Unterschied hierzu stellt die Anwerbung von ADLK dar. Diese werden von der eigenen Schulleitung "geprüft". Das ist in der Regel ein Unterrichtsbesuch und eine dienstliche Beurteilung. Diese wird zusammen mit der Bewerbung auf dem Dienstweg an die Heimatschulbehörde gesendet und diese entscheidet über eine Freistellung. Die Länder sind in den letzten Jahren etwas rigider mit Freistellungsanträgen umgegangen, jedoch erhält man diese i.d.R. wenn man beharrlich ist und sich nicht davor scheut, sich auch mehrmals in Folge zu bewerben. Hat man die Freistellung (normalerweise für 4 Jahre, in dieser Zeit kann man vermittelt werden), so geht die Akte an das BVA und man wird dort in eine Onlinedatei aufgenommen. Auf diese haben alle Schulleiter der Ausslandsschulen Zugriff und bei Interesse treten diese auf die Bewerber zu.
Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Viel Erfolg bei Euren Vorhaben und viel Spaß beim Auslnadsschuldienst!
Beste Grüße
cascavala