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Forum: "Note "nicht feststellbar""

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@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 15:25:19

Einerseits verstehe ich deine Haltung, andererseits sehe ich eine Ungerechtigkeit.

Da gibt es einen Schüler, der schlechte Leistungen erbringt, dafür eine 5 bekommt, und bei einer zweiten 5 in einem anderen Fach evtl. sitzenbleibt

Da gibt es einen anderen Schüler, der überhaupt keine Leistung erbringt, dafür aber nur eine Bemerkung und keine Note bekommt. Hat er in einem anderen Fach eine 5, bleibt er dann nicht sitzen.

Das finde ich unfair.


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von: super-miri Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 15:26:18

wird das in nrw auch so bewertet. ich bin auch zu faul es nachzuschlagen und
um nrw geht es der te ja auch nicht aber:

hier wird "nicht bewertbar" auf das zeugnis geschrieben, wenn jemand eben
nicht bewertbar ist, sprich: fast nie anwesend war, aber alles "entschuldigt"
ist. (atteste, ...) ich glaube hier gelten sus ab 6 unterrichtsstunden
anwesenheit als bewertbar.


die 6 gibt es bei leistungsverweigerung (unentschuldigt fehlen, nix machen...)

wenn es um die versetzung geht, ist aber das "nb" zu werten wie eine 6: die
leistung wurde schlicht nicht erbracht, ich weiß nicht, ob der/diejenige es
könnte wenn er/sie würde, oder nicht.

d.h. bei einem versetzungsrelevanten "n.b." kann nicht versetzt werden. so
unwirksam ist die bemerkung daher nicht, aber es kann mit dem zeugnis
nachgewiesen werden, dass die zensur eben nicht ermittelt werden konnte
und s nicht wegen ungenügender leistungen wiederholen muss.


@super-miri @klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 16:35:07

1) danke dir für deine informative beilage, so wird das hier auch gehandhabt.

2) danke fürs verständnis - mit fairness hat das nix zu kriegen, eher mit zensurwütiger kompetenzüberschreitung...

ungeduckt wech



@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 20:45:59 geändert: 18.01.2013 20:48:30

Bei unentschuldigtem Fehlen gibt es aber die Note 6.

Das Problem: Das unentschuldigte Fehlen ist nicht immer verifizierbar. Wenn die Eltern einigermaßen systemrelevant denken und bestätigen, dass ihr Kind wg. Krankheit den Unterricht nicht besuchen konnte, ist unentschuldigte Absenz kaum nachweisbar. Gerecht ist das nicht, wenn der Klassenkamerad keine verständnisvollen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte hat, die sein Fehlverhalten decken.

Die Frage, weshalb ein Schüler häufiger nicht zum Unterricht erscheint, kann man sich natürlich auch stellen. Der Gründe gibt es viele. Könnte ja auch mal sein - ausnahmsweise -, dass der Lehrer ihn bloßgestellt hat.

Am besten wäre, z.B. im Sport gar keine Note zu geben. Stattdessen sollte aktive Gesundheitsförderung betrieben werden. Ob der Barren und die darauf vollzogene Hockwende der Gesundheit dienlich ist, glaube ich nicht.


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2013 21:12:30 geändert: 18.01.2013 21:14:56

hier geht es weniger um systemrelevant denkende Eltern noch um die gesundheitsfördernde Hockwende am Barren.

Hier wurde nur nach dem Eintrag n.f. gefragt.
Ich habe nur versucht, mich schlau zu machen, da es diesen Ausdruck in Nds. nicht gibt - und eine entsprechende Antwort zu finden.

Über Sinn und Unsinn von Zensuren war hier gar nicht gefragt.
Das ist ein zu weites Feld..., (Vater Briest)


@bakunixneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 01:23:14

"Am besten wäre, z.B. im Sport gar keine Note zu geben. Stattdessen sollte aktive Gesundheitsförderung betrieben werden. Ob der Barren und die darauf vollzogene Hockwende der Gesundheit dienlich ist, glaube ich nicht."

schuster bleib bei deinen leisten!

andernfalls behaupte ich ebenso tollkühn, dass mathe nur vorwärts zählen beinhaltet und kunst aus tuschfarben-malerei besteht.

irgendwie klingt dein beitrag nach einem fiesen, unverdauten erlebnis beim geräteturnen, aber da kann das fach sport so gar nix für.



Note nicht feststellbarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sarayda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 11:41:04

Ich habe dies jetzt nicht verifiziert, wir haben dieses Thema aber natürlich auch immer mal. Die Standardantwort meiner Chefin ist dann immner:" Ab sechs erteilten Stunden muss eine Note gegeben werden. Unentschuldigte Fehlstunden sind 6."


In jedem Fachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 13:17:00 geändert: 19.01.2013 16:58:49

müssen möglichst gleichmäßig über das Schuljahr verteilt Leistungsnachweise erhoben werden.

Ohne jetzt den Sinn oder Unsinn für das Fach Sport zu diskutieren, erhält der Schüler, der an einem solchen Termin geschwänzt, also ohne ausreichende Entschuldigung gefehlt hat, die Note "ungenügend."
Das ist so bei uns in Bayern festgelegt.

Wenn die Taqe entschuldigt sind und ich keine ausreichende Zahl an Noten erheben konnte, die ein aussagekräftiges Notenbild ergeben, kann in der Notenkonferenz dann beschlossen werden, daß eine Benotung nicht erfolgen konnte.
Dann erhält der Schüler im Zeugnis eine entsprechende Bemerkung.

Ich sage meinen Schülern immer, daß bei einer Bewerbung die Betriebe gerade auch auf die Noten in solchen "überflüssigen" Fächern, wie Religion, Ethik, Sport gucken.
Schlechte oder fehlende Noten haben nämlich auch eine Aussagekraft u.a. hinsichtlich Einstellung...

Auch in meinen Augen ist es außerdem eine Sache der Transparenz und v.a. der Gerechtigkeit den anderen Schülern gegenüber.
Die finden es nämlich i.a.R. gar nicht gut, wenn sich manche "Klassenkameraden" drücken, einen auf Freizeit machen und dann damit auch noch durchkommen.


LG

Hesse


Bei uns gilt neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 13:24:37 geändert: 19.01.2013 13:28:01

- wer mindestens 6 Wochen an unserer Schule unterrichtet wurde, muss benotet werden. Eventuell sind Vornoten aus Abgangszeugnissen zu berücksichtigen.
- unentschuldigte Fehlzeiten fließen in die Benotung mit 6 ein (gilt übrigens auch bei Ausschluss, wenn die entsprechenden Aufgaben nicht nachgearbeitet werden)
- Wenn hohe entschuldigte Fehlzeiten vorliegen, kann man auch entspechende Bemerkungen ins Zeugnis schreiben (z. B. Kur oder Krankenhausaufenthalt oder Zuzug aus einem Bundesland, in dem noch Sommerferien waren).

Und hier ein Link zum Schulrecht RLP zum Thema "nicht feststellbar":
http://www.4teachers.de/url/5415


Ich neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 14:06:45

sehe das auch so wie in silberflecks Link.

Eine Leistung ist nicht feststellbar bei langen entschuldigten Fehlzeiten (vom Schüler selbst verursacht, aber eben entschuldigt, z.B. Kur o.ä.)

Unentschuldigte Fehlzeiten sind eben mit 6 zu bewerten.
Ich sehe da einen großen Unterschied. Und in unserem Fall (siehe Eingangsbeitrag) handelt es sich doch einwandfrei um unentschuldigtes Fehlen, also für jede Stunde eine 6.

Nicht feststellbare Leistungen auf dieselbe Stufe zu setzen mit der Note 6 scheint mir nicht korrekt und nicht nachvollziehbar.

Warum kannst/willst du dem Schüler keine 6 geben? Er hat doch geschwänzt.


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