Eben, habe ich doch schon geschrieben. Ohne Unterschrift der SL ist der Wisch kein Zeugnis. Zeugnisse unterliegen den Bestimmungen für Verwaltungsakte. Näheres regelt das verwaltungsverfahrensgesetz. Zeugnisse sind Urkunden im Sinne des verwaltungsverfahrensgesetzes, sie bedürfen der Unterschrift der Behördenleitung (Schulleiter) und müssen gesiegelt werden. Das Siegel darf dabei nicht angedruckt sein, ebenso darf die Unterschrift kein eingedrucktes Faksimile sein.
Schön sind auch die Bestimmungen zu fehlerhaften Verwaltungsakten. So kann eine bessere Note, die von der Zeugniskonferenz für einen Schüler festgesetzt worden ist, nachträglich (nach Ausgabe des Zeugnisses) nicht mehr geändert werden (fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakt). Hat der Schüler auf dem Zeugnis aber eine schlechtere Note als er verdient hat, dann muss sie auf Antrag geändert werden.
Zeugnisse, die vollkommen verkehrt - fehlerhaft - sind, sind als fehlerhafte Verwaltungsakte zurückzunehmen und durch fehlerfreie zu ersetzen; auf allen Zeugnissen steht z.B. "nicht versetzt" obwohl die Noten etwas Anderes ergeben oder die formal nicht korrekt sind, da die SL-Unterschrift oder das Siegel fehlt.
Zwei Jahre staatlichen Vorbereitungsdienst und LuL lernen nicht im Entferntesten die verwaltungsmäßigen Grundlagen. Das habe ich in einem anderen Vorbereitungsdienst anders in Erinnerung - weniger "Gewäsch" im Hauptseminar, dafür Grundlegendes auch von den Hausjuristen und anderen Mitarbeitern der "inneren Verwaltung" wie Kanzlei und Registratur.