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Forum: "Youtube Clip im Unterricht verwenden."

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Grauzoneneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: malina100 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2018 08:36:22

Ich persönlich habe noch nie gehört, dass es da Klagen oder Ärger für Schulen und Lehrkräfte gab. Bei uns an der Uni wurde von den Dozenten immer darauf hingewiesen, dass es wohl rechtlich nicht ganz so einfach ist. Aber du Referaten wurde es schließlich geduldet. 

Aber um nochmal das Beispiel der Sendung mit der Maus aufzugreifen. Zahlt nicht ohnehin jeder GEZ (unabhängig davon, ob man befreit ist)? Da dürften Beiträge von öffentlich-rechtlichen Sendern doch eigentlich kein Problem darstellen, wenn sie in der Mediathek frei verfügbar sind oder nicht?



Aktuelle Info nach Gesetzesänderung zum 1.3.2018neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2018 13:39:05

Ab dem 01. März 2018 gilt das novellierte Urheberrecht für den Bildungsbereich (§60 a UrhG). Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich für den rechtssicheren Einsatz von Filmen im Unterricht?


https://www.news4teachers.de/2018/02/webseite-informiert-schulen-ueber-rechtskonformen-filmeinsatz/



die Informationsseiteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2018 21:09:45

auf die im Artikel verwiesen wird, ist ganz informativ, aber natürlich - da im Auftrag der Filmindustrie erstellt - recht einseitig mit ihren Informationen.

https://www.filme-im-unterricht.de/

Natürlich hat die Industrie ein Interesse daran, dass wir möglichst viele Lizenzen kaufen, also macht sie mit dieser Seite massiv Werbung dafür, unterschlägt aber einige Möglichkeiten, die genauso legal sind.

Wir hatten neulich eine Fortbildung, auf der u.A. eine Anwältin für Medienrecht uns über dieses Thema aufgeklärt hat. Grundtenor ihrer Aussage:

Unterricht im Klassenverband ist eine geschlossene Veranstaltung, und da ist sehr vieles erlaubt. Ich darf meine privaten DVDs ohne Verleih-Lizenz zeigen, ich darf youtube-Videos streamen (aber nicht herunterladen und dann vom Stick aus zeigen!), ich darf natürlich jegliche Art von Online-Mediathek nutzen. Ich darf nur keine Inhalte zeigen, die aus "offensichtlich illegalen Quellen" stammen. Meine Prüfpflichten dahingehend sind aber nicht gerade groß. Klar, ein youtube-Video mit einem verwackelten Handy-Filmchen der aktuellen Tour von Guns'n Roses ist klar illegal, ebenfalls ein Streaming Angebot mit aktuell im Kino laufenden Filmen, die noch gar nicht auf DVD erschienen sind. Einschlägige Portale wie kinox.to sind natürlich auch tabu, genauso wie Mitschnitte von Bildungssendungen oder kostenpflichtigen Nachhilfeportalen, die unter dem Nutzernamen "cr@kz4all" unter youtube angeboten werden. Aber kurz danach hört es schon auf, was nicht offensichtlich illegal ist, darf ich also nutzen.

Ironischerweise gilt das ganze (offiziell) nur für den Klassenverband, und nicht für Oberstufenkurse. Da wird von den Juristen allgemein angenommen, wir hätten dann keine persönliche Beziehung mehr zu diesen Lerngruppen... dabei ist es meiner Erfahrung nach gerade in der Oberstufe eher noch intensiver, weil man immer mehr auf Augenhöhe lernen und diskutieren kann.



Danke fürs 'Geraderücken' neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2018 22:11:04

Mir war der Werbeaspekt natürlich auch negativ aufgefallen, ebenso wie die Tatsache, dass z.B. youtube fast gar keine Erwähnung findet.
Aber ich hätte längst nicht so eine schöne Erklärung dafür gewusst.
Danke dafür!   



Nachtragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2018 12:26:30

Die Aussage der Anwältin basiert übrigens auf UrhG §15(3)

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

Dort steht - typisch Juristendeutsch mit mehrfacher Verneinung - dass eine Veranstaltung privat ist (geschlossene Veranstaltung), wenn die Teilnehmer durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind. Dies ist im Klassenverband definitiv der Fall. Unsere Referentin war aber der Meinung, dass man auch bei Oberstufenkursen sehr gut mit dieser Argumentation fahren kann, auch wenn das in Juristenkreisen noch nicht so ganz akzeptiert wird.

Insofern ist die Argumentation der Filmindustrie, Unterricht wäre eine öffentliche Veranstaltung, klar falsch und (mMn bewusst) irreführend.



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