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Forum: "Schüler ist während der Schulzeit auf Kreuzfahrt"
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| OK, | | von: klexel
erstellt: 14.05.2013 00:30:58 geändert: 14.05.2013 00:35:44 |
dann geh ich morgen auch für ne Woche auf ne Kreuzfahrt - auf nem amerikanischen Schiff, da tu ich noch was für mein Englisch. Macht ja nix, und die Sorge, dass nun die Hälfte meiner Kollegen auch nächste Woche ne Kreuzfahrt buchen, ist ja nicht so groß.
Entschuldige, caldeirao, aber auch durchs Zuhausebleiben (wie schreibt man das?) lernt man was: nämlich dass es Regeln gibt, dass man auch mal auf etwas verzichten muss, dass nicht immer jeder Wunsch erfüllt werden kann, dass man Pflichten hat.
SOOO lernt der Schüler nur, dass seine Eltern Schlitzohren sind und dass es total in Ordnung ist, wenn man die Schule, den Arbeitgeber oder wen auch immer bescheißt.
Tolles Vorbild.
Wir sind eine Multikulti-Schule, da gibt es häufig Eltern, die ihre Kinder früher in die oder länger nach den Ferien behalten wollen. Solche Beurlaubungen direkt an den Ferien DARF ein Schulleiter nicht genehmigen.
Da wird inzwischen auf selten gefragt, die Krankheitskurve schnellt in diesen Tagen sprunghaft in die Höhe.
Und es passiert öfter, dass nach dem Sommer im neuen Schuljahr 1-2 Schüler pro Klasse erst nach 1 woche oder 14 Tagen auftauchen, die du in der neuen Klasse noch gar nicht gesehen hast.
Wie müssen sich die "braven" Schüler fühlen, die vielleicht auch gerne länger zu Hause geblieben wären? |
| - | | von: klexel
erstellt: 15.05.2013 23:08:52 geändert: 16.05.2013 00:38:10 |
nennt mir doch ein reeles Beispiel, wo sich diese Art des Freinehmens schon mal gezeigt hat.
z.B. wenn Eltern einen Antrag stellen, die Sommerferien aus finanziellen Gründen 1 Woche früher zu beginnen. Das DARF der Schulleiter nicht genehmigen.
Wenn der Schüler dann trotzdem fährt, gibts ein Bußgeld. Ebenso, wenn Schüler die Ferien einfach um 14 Tage verlängern.
Das hat es bei uns schon öfter gegeben. Ich verstehe deine Zurückhaltung da nicht so sehr. Zumal die Schulleiter bei Anfragen direkt im Kontakt mit den Ferien kaum Entscheidungsspielraum haben.
Bei Anfragen außerhalb von Ferien hat man als Klassenlehrer sicher eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Da kommt es eben auch auf den Schüler und die Umstände an. Konfirmandenfreizeiten (verlängertes Wochenende), große Familienfeiern etc. sind sicher machbar. Man kennt ja auch seine Schüler. Aber eine Kreuzfahrt just for fun?? Was ist das denn für ein Signal für die anderen Schüler?
Ich glaube, da gibt es auch unterschiedliche Haltungen je nach Schultyp. In der SEKI wird so etwas gerne ausgenützt, die Schüler sind da auch um einiges "ausgebuffter", und viele Eltern, die kein/kaum Deutsch verstehen, lassen sich das Problem durch die Kinder auch gerne klein reden bzw. haben ein recht gering ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein.
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.50299.de
Darin:
7 - Leistungsverweigerung, Versäumnis, Täuschung und Unregelmäßigkeiten
(1) Die Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 44 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht bewertbar, werden sie in der Regel wie eine ungenügende Leistung bewertet. Unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des Schülers oder wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt, kann auf eine Bewertung verzichtet oder die Wiederholung angeordnet werden. Die Entscheidung trifft die Lehrkraft. Sofern eine Leistung wegen unentschuldigten Fehlens nicht erbracht wurde, ist dies als Leistungsverweigerung zu behandeln, wenn die Leistungsfeststellung angekündigt wurde.
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