aber ich finde die Frage an sich schon merkwürdig. Ausflüge
und Klassenfahrten durchzuführen gehört doch zu unserem Job.
Man sollte nicht immer nur die unangenehmen Seiten sehen
(wenig Nachtruhe, 24-Stunden-Verantwortung...). Eine
Klassenfahrt ist immer auch eine Bereicherung. Man lernt die
Schüler ganz anders kennen, muss seine Meinung über den
einen oder anderen revidieren, bekommt einen ganz anderen
Zugang zu seiner Klasse. Wenn man nicht so für
Klassenfahrten ist, gibt es bestimmt die Möglichkeit, das
Begleiten anderer Klassen abzulehnen - nicht aber bei der
eigenen Klasse.
Dienstpflichten stehen in der Allgemeinen Dienstordnung. Und
für Konzepte zur Entlastung von Teilzeitbeschäftigten ist im
Rahmen der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" die so
genannte "Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen"
zuständig. So ist das in NRW, in Bayern wird es das auch so
geben, wenn auch vll. mit anderem Namen.